Angriffe der Türkei auf Rojava verurteilen!


Allein zwischen dem 23. und 26. Dezember 2023 haben türkische Kampfflugzeuge und Drohnen 74 Angriffe auf die kritische Infrastruktur Nord- und Ostsyriens (medizinische Einrichtungen, Kulturgüter, Wasser- und Lebensmittelversorgung) geflogen, was international als Kriegsverbrechen zu werten ist (siehe Offener Brief der Gesellschaft für bedrohte Völker e. V. und anderer Organisationen https://www.gfbv.de/de/news/auswirkungen-der-luftangriffe-der-tuerkei-auf-nord-und-ostsyrien-11218/).
Dazu befrage ich die Bundesregierung:

 

Schriftliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut

(Monat Januar 2024, Arbeits-Nr.: 24-01-0016)

Welche Haltung gegenüber der türkischen Regierung nimmt die Bundesregierung hinsichtlich der Angriffe der Türkei auf die Zivilbevölkerung und Infrastruktur in Nordostsyrien ein, bei der u.a. zwischen dem 23. und 26. Dezember 2023 türkische Kampfflugzeuge und Drohnen 74 Angriffe auf die kritische Infrastruktur Nord- und Ostsyriens (medizinische Einrichtungen, Kulturgüter, Wasser- und Lebensmittelversorgung) flogen, was international als Kriegsverbrechen zu werten ist (siehe Offener Brief der Gesellschaft für bedrohte Völker e. V. und anderer Organisationen https://www.gfbv.de/de/news/auswirkungen-der-luftangriffe-der-tuerkei-auf-nord-und-ostsyrien-11218/), und sind Hilfen seitens der Bundesregierung für Wiederaufbaumaßnahmen der zerstörten Infrastruktur beabsichtigt, etwa durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit?

 

Antwort der Bundesregierung

Die Bundesregierung nimmt zur Kenntnis, dass sich die türkische Regierung bei ihrem aktuellen militärischen Vorgehen in Nordsyrien auf das Selbstverteidigungsrecht nach Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen beruft.

Die Lage in Syrien und das türkische militärische Vorgehen sind regelmäßig Gegenstand von Gesprächen der Bundesregierung mit Vertreterinnen und Vertretern der türkischen Regierung. Dabei ist sich die Bundesregierung der legitimen Sicherheitsinteressen der Türkei im Kampf gegen Terrorismus bewusst und hat deutlich ihre Erwartung ausgedrückt, dass die Türkei bei ihrem militärischen Vorgehen in Syrien die Einhaltung des humanitären Völkerrechts sicherstellt.

Zivile Infrastruktur, wie Krankenhäuser und Einrichtungen zur Wasser und Elektrizitätsversorgung, unterliegt im Rahmen des Völkerrechts besonderem Schutz. Die Bundesregierung verfolgt daher die Auswirkungen der türkischen Luftschläge auf die Versorgungslage der Bevölkerung in Nordostsyrien mit besonderer Aufmerksamkeit.

Die Bundesregierung stellt weiterhin bedarfsorientierte Unterstützung für die Zivilbevölkerung in Syrien bereit, unter anderem in den Bereichen der Gesundheitsversorgung, Nahrungsmittelunterstützung und landwirtschaftlicher Produktion sowie Wasserversorgung. Aus Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung werden auch Maßnahmen zur Rehabilitierung von besonders relevanter Basisinfrastruktur zur Aufrechterhaltung der Daseinsvorsorge für die Zivilbevölkerung geleistet.


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