Meine Fragen an die Bundesregierung


Mündliche Fragen zu Härtefallprüfung bei Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug

Mündliche Fragen der Abgeordneten Gökay Akbulut für den Monat Mai 2021 (schriftlich beantwortet)

(Monat 5 2021, Arbeits-Nr. 5/60)

Frage 60 für den Monat Mai

Welche der vom Auswärtigen Amt in Aussicht gestellten Maßnahmen zu korrekten Informationen zur Härtefallprüfung bei Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug (vgl. zuletzt Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 24 auf Bundestagsdrucksache) wurden inzwischen vollständig umgesetzt (bitte detailliert darlegen und eingehen auf: Aktualisierung der Webseiten und Merkblätter der Auslandsvertretungen, Veröffentlichung eines überarbeiteten Flyers des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, Aktualisierung und Veröffentlichung des Visumhandbuchs)), und wie viel Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung bei Deutsch-Prüfungen des Goethe-Instituts im Ausland im Jahr 2020, den Test „Start Deutsch 1“ im Rahmen des Ehegattennachzugs bestanden bzw. nicht bestanden (bitte auch nach den zwölf relevantesten Herkunftsstaaten aufschlüsseln)?

Antwort der Bundesregierung

Zur einheitlichen Anwendung des § 30 Absatz 1 Satz 3 Nummer 6 Aufenthaltsgesetz im Visumverfahren hat die Bundesregierung die Anforderungen an Spracherwerb und —Nachweis im Visumhandbuch umfassend überarbeitet und mit Beispielen konkretisiert. Die zuständigen Ministerien und Senatsverwaltungen der Länder wurden hierzu mit einem Rundschreiben informiert, die Überarbeitung wird in Kürze veröffentlicht.

Zudem hat das Auswärtige Amt allen Auslandsvertretungen eine Mustersprachregelung zur Verfügung gestellt, die auf Webseiten und in Merkblättern veröffentlicht wird. Die Webseiten der 35 Auslandsvertretungen mit den meisten Visumanträgen zum Familiennachzug wurden einzeln überprüft. Erforderliche Aktualisierungen sind überwiegend erfolgt, noch ausstehende werden derzeit vorgenommen.

Der Flyer des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zum Nachweis einfacher Deutschkenntnisse beim Ehegattennachzug aus dem Ausland, auf den zahlreiche Webseiten von Auslandsvertretungen verweisen, wurde aktualisiert und am 16. März online gestellt. Zahlen über im Jahr 2020 bestandene und nicht bestandene Deutschprüfungen an den Goethe-Instituten liegen der Bundesregierung nicht vor.


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