Härtere Strafen für Kindesmissbrauch




Sexualisierte Gewalt an Kindern soll nach einem Beschluss des Bundestages künftig härter bestraft werden. Die Grünen, die Linken und die FDP kritisierten die Reform als nicht differenziert genug und enthielten sich.

Kindesmissbrauch und Kinderpornografie sollen künftig grundsätzlich als Verbrechen gelten. Das hat der Bundestag beschlossen. Der entsprechende Gesetzentwurf der Großen Koalition sieht vor, dass sexuelle Misshandlungen von Kindern und die Verbreitung, der Besitz und die Beschaffung von Bildern und Filmen mit entsprechenden Inhalten künftig grundsätzlich mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis geahndet werden. Damit werden diese Taten zum Verbrechen hochgestuft.

Zudem sollen Ermittler mehr Befugnisse bei der Handy- oder Computerüberwachung im Zusammenhang mit solchen Straftaten bekommen. Neue Regeln gibt es darüber hinaus für das erweiterte Führungszeugnis, das Kinderbetreuer oder Trainer vorlegen müssen. Auch bestimmte Straftaten, die lange oder sehr lange zurückliegen, müssen dort künftig eingetragen werden.

Weiterhin vorgesehen ist, dass der Besitz von Sexpuppen, die wie Kinder aussehen, unter Strafe gestellt wird. In Gerichtsverhandlungen sollen die Interessen betroffener Kinder durch Pflichten zur kindgerechten Anhörung stärker berücksichtigt werden.

Kritik vom Missbrauchbeauftragten

Der Missbrauchsbeauftragte Johannes-Wilhelm Rörig äußerte allerdings Bedenken. Er kritisierte, die Auswirkungen des Gesetzes auf die Strafverfolgung könne sich zulasten der Betroffenen auswirken. Das Grundproblem bei Missbrauch sei die schwierige Beweislage. Wenn auch weniger schwere Taten als Verbrechen verfolgt würden, könne das dazu führen, dass es weniger Geständnisse von Beschuldigten und damit auch weniger Verurteilungen geben werde, gab Rörig zu bedenken.

Hintergrund für die Änderungen sind die großen Missbrauchsfälle in Münster, Lügde und Bergisch Gladbach, die in den vergangenen zwei Jahren aufgedeckt wurden. Begründet wird das Vorhaben außerdem damit, dass sich durch das Internet, soziale Netzwerke und Onlinespiele mit Chatfunktion das Gefährdungspotential für Kinder sowohl in der virtuellen als auch in der realen Welt erhöht habe, wie es im Gesetzentwurf heißt. Dadurch bestehe „leichter denn je“ die Möglichkeit, aus sexuellen Motiven heraus Kontakt zu Minderjährigen herzustellen. Das Gesetz muss abschließend noch durch den Bundesrat.

Die Regierungsfraktionen hatten lange über die Reform gerungen und sich schließlich Anfang März über noch strittige Punkte verständigt, als der Gesetzentwurf bereits im parlamentarischen Verfahren war.

Enthaltung von Grünen, Linken und FDP

Während die Regierungsfraktionen und die AfD für den Beschluss stimmten, enthielten sich Grüne, Linke und die FDP. Hauptkritikpunkt war bei den drei Fraktionen, dass es strafrechtlich keine Unterscheidung zwischen schwerem Missbrauch und einem minderschweren Fall mehr gebe.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht, in deren Haus der Entwurf erarbeitet worden war, erklärte, künftig sei „Kindesmissbrauch ohne Wenn und Aber ein Verbrechen“. Das „sehr umfassende Gesetzespaket“ solle Kinder vor „entsetzlicher sexualisierter Gewalt“ schützen.

 


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