Kinder vor sexuellem Missbrauch schützen


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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

Bei einem Ziel sind wir uns alle einig: Im Kampf gegen sexualisierten Missbrauch von Kindern darf es absolut keine Toleranz geben. Bei der Bekämpfung dieser Taten gibt es Handlungsbedarf. Wir unterstützen die Zielsetzung der Bundesregierung und einige der Maßnahmen wie die Fortbildung der Richterinnen und Richter; aber die Umsetzung in diesem Gesetzentwurf weist immer noch verschiedene Mängel auf.

In der Anhörung des Rechtsausschusses haben nahezu alle Experten den Gesetzentwurf der Bundesregierung grundlegend kritisiert. Wir haben erwartet, dass die Bundesregierung zumindest die grundlegenden Mängel hier korrigiert, genauso wie sie die verfehlte Begriffsbildung der sexualisierten Gewalt geändert hat, nachdem sieben von acht Sachverständigen dies kritisiert haben. Leider ignoriert die Bundesregierung nach wie vor wichtige Anregungen der Experten, der Staatsanwälte, der Richter und der Strafrechtler. Die Enttäuschung bei den Juristinnen und Juristen aus der Praxis ist deshalb groß.

Die Bundesregierung konzentriert sich auf die Strafverschärfung als Mittel zur Abschreckung. Es wurde jedoch in vielen Studien nachgewiesen, dass es hier keinen Zusammenhang gibt. Deutlich wirksamer wären präventive Maßnahmen wie umfangreicher Personalausbau in der Jugendarbeit, bei den Telefonhotlines, bei den Beratungsstellen, bei den Therapieplätzen und in den Frauenhäusern. Die Bundesregierung begründet ihre Strafverschärfung mit den schrecklichen Fällen aus Staufen, Münster, Bergisch Gladbach und Lügde. Dies macht jedoch wenig Sinn, da die sich schon unter der aktuellen Rechtslage als Verbrechen darstellen.

Wie schon von Sachverständigen kritisiert, werden die Verschärfungen in der Praxis bei der Umsetzung zu Problemen führen. Denn die pauschale Hochstufung zum Verbrechen und das Fehlen einer Regelung zu minderschweren Fällen führen dazu, dass die erforderlichen Differenzierungsmöglichkeiten nicht mehr gegeben sind. Beispielsweise ist verfahrensrechtlich mit der Verbrechenseinstufung bei sehr leichten Fällen eine Einstellung ausgeschlossen. Es muss dann immer, bei allen Fällen eine Hauptverhandlung durchgeführt werden, die für die Opfer eine Belastung darstellt. Dazu ein einfaches Beispiel: Ein 21-Jähriger küsst einvernehmlich eine 14-Jährige. Es kommt zu einer Gerichtsverhandlung, in der keine Strafe ausgesprochen wird.

Mit solchen Verfahrensregelungen werden die Gerichte zusätzlich belastet und können nicht schwere Sexualstraftaten verfolgen, weil ihre Kapazitäten hier gebunden werden.

Die Bundesregierung ignoriert leider diese Bedenken der Juristen. Ich möchte einen der Sachverständigen aus der Anhörung, den Strafrechtler Professor Dr. Eisele zitieren. Er kritisiert zu Recht, dass im Bereich der Kinderpornografie leider darauf verzichtet wurde, die Strafrahmen nach der Schwere der abgebildeten Missbrauchshandlungen abzustufen, sodass etwa zwischen einem einzigen Posing-Foto und Videoaufnahmen mit schweren Vergewaltigungshandlungen an kleinen Kindern nicht hinreichend differenziert wird.

Also: Wir stimmen mit Ihnen überein, dass sexueller Missbrauch von Kindern besser bekämpft werden muss, aber nicht in dieser Form und vor allem nur bei Einbeziehung der Fachwelt. Deshalb können wir dem Gesetzentwurf der Bundesregierung und den Änderungen nicht zustimmen.


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