Unzumutbarkeit der Passbeschaffung für Belarussen in Deutschland


Aufgrund eines Präsidialerlasses des belarussischen Präsidenten können belarussische Ausweisdokumente nicht mehr in den Auslandsvertretungen, sondern nur noch direkt in Belarus beantragt und verlängert werden. Das ist eine Repression des belarussischen Regimes gegen Menschen, die aus Sicherheitsgründen das Land verlassen haben. Ich frage die Bundesregierung, ob sie den Menschen hilft, indem sie aufgrund der Unzumutbarkeit der Passbeschaffung ihnen deutsche Passersatzpapiere ausstellen wird:

 

Mündliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut

(Fragestunde am 11.Oktober 2023)

Wie viele Personen in Deutschland sind nach Kenntnis der Bundesregierung von dem neuen Präsidialerlass des belarussischen Präsidenten Aljaksandr Lukaschenka betroffen, wonach belarussische Ausweisdokumente nicht mehr in den konsularischen Vertretungen, sondern nur noch im Inland beantragt oder verlängert werden können, was das Online-Medium Reform.by als weitere Form der Repression des belarussischen Regimes gegen Emigranten wertet, die aus Sicherheitsgründen das Land verlassen haben (vgl. www.dekoder.org/de/article/belarussen-exil-ausweisdokumente), und welche Möglichkeiten bestehen, Betroffenen dieser Maßnahme wegen Unzumutbarkeit der Passbeschaffung deutsche Passersatzpapiere auszustellen?

 

Antwort der Bundesregierung

In Deutschland halten sich zum Stichtag 31. August 2023 ausweislich des Ausländerzentralregisters insgesamt 29.609 Personen mit belarussischer Staatsangehörigkeit auf.

Grundsätzlich müssen ausländische Staatsangehörige für den Aufenthalt in Deutschland in Besitz eines gültigen und anerkannten Pass oder Passersatzpapiers sein. Wenn der Pass abgelaufen ist, kann die zuständige Ausländerbehörde auf Antrag prüfen, ob es für den Betroffenen zumutbar ist, einen neuen Pass vom Heimatstaat zu erhalten oder ob ein deutsches Passersatzpapier ausgestellt wird.

Nach Kenntnis der Bundesregierung gab es erste Meldungen über die Verhaftung von Belarussinnen und Belarussen, die zur Ausstellung neuer Passdokumente zurückgereist sind. Vor diesem Hintergrund dürfte in der Regel eine Unzumutbarkeit der Passbeschaffung in Fällen anzunehmen sein, in denen eine politische Verfolgung von Belarussinnen und Belarussen nachgewiesen werden kann. Die Prüfung im Einzelfall obliegt den Ländern.

Wenn die Passbeschaffung nicht zumutbar ist, stellt die zuständige Ausländerbehörde ein deutsches Passersatzpapier für Ausländer aus.

Voraussetzung für die Ausstellung von Passersatzpapieren ist, dass eine aufenthaltsrechtliche Beziehung zu Deutschland besteht.


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