Fachkräfte-Einwanderungsgesetz: Schneller arbeiten in Deutschland?


Im August letzten Jahres hat der Bundestag das Fachkräfte-Einwanderungsgesetz beschlossen. Qualifizierte Facharbeiter*innen aus dem Ausland sollen durch beschleunigte Verfahren schneller auf den Arbeitsmarkt kommen. Als Fraktion DIE LINKE haben wir unter anderem kritisiert, dass sich das Gesetz vornehmlich an den Interessen der Unternehmen orientiert und weniger an den Menschen.

Um zu einer fundierten Evaluation dieses Gesetzes zu kommen trete ich deswegen mit der kommunalen Ausländerbehörde in einen Erfahrungsaustausch. Mich interessiert dabei  besonders die Situation in Mannheim. Als weltoffene Stadt leben hier viele Menschen mit ganz unterschiedlichen Migrationshintergründen und auch die Wirtschaftsstruktur in Mannheim ist deutlich migrantischer geprägt als in anderen Städten. Da dürften Erleichterungen bei der Arbeitsmigration sicher eine wichtige Rolle spielen.

Diese und andere Fragen habe ich mit Christiane Kruse-Michalowski und Andrea Baroncioni diskutiert, die sich mit der Umsetzung im Fachbereich Bürgerdienste der Ausländerbehörde beschäftigen. Ihr Resumé ist grundsätzlich positiv. Für die Umsetzung wurden drei Vollzeitstellen zusätzlich eingerichtet, von denen zwei auch schon besetzt werden konnten. Von Arbeitgeber*inseite liegen rund 120 Anfragen vor. Die Bereitschaft, eine*r ausländischen Fachkraft „eine Chance zu geben“ sei durchaus hoch. Es wurden auch bereits 76 Beratungsgespräche geführt, die innerhalb dieses formalisierten Verfahrens obligatorisch sind. Die ersten Fachkräfte arbeiten auch schon in Mannheim. Das Spektrum an Berufen ist dabei sehr breit – von der IT-Angestellten bis zum Ingenieur sei alles dabei, wobei die handwerklichen Berufe aber dominieren. Auch die Alters- und Geschlechtsverteilung ist bunt gemischt, so dass keine Gruppe besonders hervorsteche.

Ich frage nach der sozialen Absicherung der Menschen, denn hier tun sich in meinen Augen Mängeln auf. Besonders evident wird es bei Menschen, die eine sechsmonatige Aufenthaltsgenehmigung bekommen, um hier auf Jobsuche gehen zu können. In dieser Zeit muss sich die Person nämlich selbst wirtschaftlich tragen ohne einer Beschäftigung nachgehen zu können und am Ende einen Arbeitsvertrag über mindestens zwei Jahre vorweisen können. Dafür braucht es nicht unerhebliche Eigenmittel und das mit unsicherem Ergebnis bei der zunehmend befristeten Einstellungspraxis in Deutschland.

Das neue Fachkräfte-Einwanderungsgesetz richtet sich daher in dieser Hinsicht eher an eine bestimmte Gruppe innerhalb der international Arbeitssuchenden, denn nur ein Teil kann diese Voraussetzungen erfüllen. Erfreulich ist aber, so Kruse-Michalowski und Baroncioni, dass die Zuständigkeit für das Verfahren nun bei den Behörden vor Ort in Deutschland liege. So könne man die Antragstellenden viel besser vor Ort unterstützen.

Vielen Dank für das Gespräch und die Einblicke. Bei der weiteren Evaluation des Fachkräfte-Einwanderungsgesetz werde ich weiter mit einem kritischen Auge dranbleiben und freue mich über den Austausch vor Ort.


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