BAMF lehnt Familiennachzug aus Griechenland meistens ab




Hunderte Flüchtlinge aus Griechenland haben 2020 einen Antrag auf Familiennachzug nach Deutschland gestellt. Erfolg hatten nur wenige.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hat in den ersten vier Monaten des Jahres den Großteil der Anträge auf Familienzusammenführung von Flüchtlingen aus Griechenland abgelehnt. Wie aus einer Anfrage der Linken-Fraktion hervorgeht, die unserer Redaktion vorliegt, hatte Griechenland zwischen dem 1. Januar und dem 30. April 2020 in 632 Fällen sogenannte Aufnahmeersuchen an Deutschland gestellt, weil ein dort re­gistrierter Flüchtling bereits ein Familienmitglied in Deutschland hat. In 523 Fällen lehnte das Bamf es aber ab, diese Menschen aufzunehmen.

Die Ablehnungsquote ist damit im Vergleich zum Vorjahreszeitraum deutlich gestiegen: Wurden 2019 noch 75,4 Prozent der Anträge auf Familiennachzug abgelehnt, waren es in diesem Jahr bereits 82,75 Prozent. 2018 war mit rund 59 Prozent ein deutlich kleinerer Teil der Aufnahmeersuchen zurückgewiesen worden.

Die Linken-Abgeordnete Gökay Akbulut kritisierte das Verhalten der Behörde scharf. „Diese Ablehnungen führen dazu, dass die Geflüchteten weiter in miserablen Zuständen in den sogenannten Hotspots an der EU-Außengrenze in Griechenland oder anderen Lagern ausharren müssen“, sagte sie dieser Redaktion. „Unter Corona sind die Bedingungen in den Elendslagern noch katastrophaler geworden.“

Gerade in der derzeitigen Diskussion um die Aufnahme von Flüchtlingen aus den Hotspots in Griechenland solle das Bamf bei Dublin-Familienzusammenführungen alle rechtlichen Möglichkeiten einer Aufnahme ausschöpfen und nicht wie bisher eine Blockadehaltung einnehmen, so Akbulut weiter. „Das Bamf könnte hier Humanität zeigen und von seiner restriktiven Annahmepraxis Abstand nehmen.“

Familiennachzug aus Griechenland: Die Zustände in den Lagern sind elend

Laut der Abgeordneten stellt das Amt häufig unangemessen hohe Anforderungen an den Nachweis von Familienbindungen.

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In den Lagern auf den griechischen Inseln harren noch immer zehntausende Flüchtlinge unter elenden Bedingungen aus, darunter viele Kinder. Nach der sogenannten „Dublin-Verordnung“ der Europäischen Union kann ein Mitgliedstaat einen Antrag auf Übernahme des Asylverfahrens stellen, wenn der Flüchtling Angehörige in dem jeweils anderen EU-Staat hat. Der Zusammenhalt der Familien und der Schutz von Kindern genießt im EU-Asylrecht besonderen Schutz. (tma)


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