Wichtige Reformen jetzt umsetzen!


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Sehr geehrte Frau Präsidentin,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir debattieren heute, wie meine Vorredner*innen bereits erwähnten zwei wichtige Initiativen. Zum einen den Gesetzentwurf der Grünen zum Versorgungsausgleich nach Scheidung von Ehen und ihren Zusatzantrag dazu und zum anderen den Antrag zur Fortbildung von Richterinnen und Richtern in familiengerichtlichen Verfahren.

Beides sind wichtige und richtige Reformen, die wir als Linke unterstützen.

Die Streichung des § 17 Versorgungsausgleichsgesetz wäre ein wichtiger Schritt.

Damit würde man die Justiz entlasten. Aber viel wichtiger ist, dass durch die externe Teilung die ausgleichsberechtigte Person meist deutlich weniger erhält als die Hälfte des in der Ehezeit erworbenen Versorgungsanspruchs.

Das ist im Ergebnis ein Verstoß gegen den Allgemeinen Gleichheitsgrundsatz und trifft in den überwiegenden Fällen natürlich Frauen.

Das ist absolut untragbar!

Deshalb ist hier schnelles Handeln geboten.

Nicht ohne Grund prüft das Bundesverfassungsgericht gerade die Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung. Es wäre besser, wenn eine Durchführung des Versorgungsausgleiches erst bei Eintritt im Rentenalter geprüft wird, so wie es die Grünen auch fordern.

Zu dem Antrag zur Fortbildung von Richterinnen und Richtern sowie Qualitätssicherung im familiengerichtlichen Verfahren muss man zuerst sagen, dass das ein sehr sehr sensibler Bereich ist.

Hier geht es um die Entwicklung der betroffenen Kinder und um Auswirkungen auf ihr weiteres Leben. Allein juristische Kenntnisse reichen nicht aus, um zielführende Gespräche mit betroffenen Kindern zu führen.

Erforderlich sind Kompetenzen beispielsweise in der Entwicklungspsychologie. Das ist in Fachkreisen und der Praxis unbestritten! Das hier noch nichts passiert ist, ist im Grunde genommen ein Unding obwohl es vor vier Jahren schon beschlossene Sache war! Die Bundesregierung ist hier 4 Jahre lang untätig geblieben, und die Leidtragenden sind die betroffenen Kinder und Familien!

Das ist für uns schlichtweg nicht hinnehmbar!

Unsere Justiz muss den zunehmenden qualitativen Anforderungen und den gesellschaftlichen Veränderungen gerecht werden.

Dazu gehört vor allem die größere Bedeutung der Rechte von Kindern. Was ich ausdrücklich begrüße.

Aber auch die unterschiedlichen Familienkonstellationen, wie Patchwork Familien oder Regenbogenfamilien etc. müssen differenzierter betrachtet werden und es müssen entscheidende Kenntnisse hierüber bei Richterinnen und Richtern vorliegen.

Deshalb stimmen wir dem Antrag der Grünen auch zu! In der öffentlichen Anhörung zu diesem Antrag haben die geladenen Sachverständigen mehrheitlich auch diesen Reformbedarf bestätigt.

Das zeigt erneut, dass eine Verbesserung der Qualität von familiengerichtlichen Verfahren längst überfällig ist.

 

 


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