Meine Fragen an die Bundesregierung


Mündliche Frage zu doppelter Staatsangehörigkeit deutscher Dschihadisten

Mündliche Fragen für den Monat März (2/03)

Frage Nr. 48

Inwiefern setzt sich das Auswärtige Amt für die Wiederaufnahme von Friedensverhandlungen zwischen der türkischen Regierung und der Arbeiterpartei Kurdistans (kurdisch Partiya Karkerên Kurdistanê; PKK) ein, auch im Hinblick darauf, dass „Geschehnisse und krisenhafte Entwicklungen in der Türkei stets unmittelbare Auswirkungen auf die Sicherheitslage in der Bundesrepublik haben“ (Quelle: S.26 der Broschüre „Arbeiterpartei Kurdistans (PKK)“ vom Bundesamt für Verfassungsschutz)?

Antwort der Bundesregierung

Lassen Sie mich zunächst nochmals unterstreichen:
Die Haltung der Bundesregierung zur PKK bleibt eindeutig: Sie ist in Deutschland seit 1993 verboten und als terroristische Vereinigung anerkannt. Dies vorausgeschickt setzt die Bundesregierung sich nachdrücklich für eine Lösung des seit vielen Jahrzehnten bestehenden und hochkomplexen Kurdenkonflikts ein. Diese Botschaft tragen wir nicht nur in Gesprächen an die türkische Regierung heran, sondern stehen auch mit zivilgesellschaftlichen Gruppen in Kontakt, die nach Wegen suchen, gesellschaftliche Brücken zu bauen. Auch im Wege der Projektarbeit unterstützt die Bundesregierung diese Bemühungen.

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btp/19/19085.pdf#P.10034


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