Reform des Staatsangehörigkeitsrechts


Die Reform des Einbürgerungsrechts trägt die Handschrift der FDP: Wer Transferleistungen bezieht, darf nicht mehr Deutscher werden. Diese Ausgrenzung ist völlig inakzeptabel, obwohl das neue Recht auch Verbesserungen bringt, etwa die Hinnahme der Mehrstaatigkeit, die wir Linke auch stets gefordert haben.

 

Meine Rede im Bundestag dazu anschauen:
https://youtu.be/AdYNGMm9Mpw (Link öffnet sich im neuen Fenster)

 

Unser Änderungsantrag zum Entwurf der Bundesregierung:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/100/2010095.pdf (Link öffnet sich im neuen Fenster)

 

Erklärung warum wir uns bei der Abstimmung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung enthalten haben:

Ich habe mich heute bei der abschließenden Beratung über den Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts enthalten.

Die Reform enthält zweifelsohne Aspekte, für die wir Linke schon seit Jahren streiten. Dazu zählt etwa die Hinnahme der Mehrstaatigkeit oder die Absenkung der notwendigen Voraufenthaltsdauer. Sie beinhaltet aber auch Verschärfungen im Bereich der erforderlichen Sicherung des Lebensunterhaltes, die eine gesetzliche Bedingung für den deutschen Pass ist.

Weil die bislang vorhandene Ausnahmeregelung, dass nämlich der unverschuldete Bezug von Sozialleistungen für den Erwerb der Staatsbürgerschaft unschädlich sein soll, gestrichen wird, wird es für Bezieherinnen und Bezieher existenzsichernder Leistungen praktisch kaum noch möglich sein, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen. Dies betrifft jetzt insbesondere Alleinerziehende mit kleinen Kindern, die nur in Teilzeit arbeiten können, Rentnerinnen und Rentner, die aufstocken müssen, pflegende Angehörige oder Menschen mit Behinderungen im Sozialleistungsbezug. Dass diese Personengruppen nun auf eine mögliche Härtefallregelung verwiesen werden, halte ich für keinen vollwertigen Ersatz.

Deshalb hatte ich mit meiner Kollegin Martina Renner beantragt, nach dem Vorbild anderer europäischer Staaten wie Belgien, Frankreich und Spanien, die überhaupt keine wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Einbürgerung kennen, auf die Voraussetzung der Lebensunterhaltssicherung insgesamt zu verzichten – ohne Erfolg. Die Erlangung der Staatsbürgerschaft – und damit die Ausübung politischer Rechte – darf nach meiner Auffassung nicht von der Erwerbssituation abhängig gemacht werden. Einem Gesetzesentwurf aber, der für Personen, die auf Transferleistungen angewiesen sind, wesentliche Nachteile bringt und den Weg zur Staatsbürgerschaft versperrt, kann und werde ich, trotz anderer positiver Aspekte der Reform, nicht zustimmen.


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