Kürzung beim Elterngeld?


Einem Medienbericht zufolge plant die Bundesregierung die Einkommensgrenze, ab deren Erreichen Eltern kein Elterngeld beanspruchen können, abzusenken. Dazu befrage ich die Bundesregierung:

Schriftliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut

(Monat Juni 2023, Arbeits-Nr. 23-06-0529)

Inwieweit plant die Bundesregierung die Einkommensgrenze, ab deren Erreichen Eltern kein Elterngeld beanspruchen können (vgl.: https://www.thepioneer.de/originals/hauptstadt-das-briefing/briefings/die-ampel-kampagne-zur-fussball-em), abzusenken, und mit wie viel Ersparnis rechnet sie durch die Kürzung beim Elterngeld?

 

Antwort der Bundesregierung

Aufgrund strikter Sparvorgaben sieht der Entwurf des Bundeshaushaltsgesetzes vor, dass der Ansatz für das Elterngeld durch eine Verringerung der Anspruchsberechtigten um 150 Mio. Euro abgesenkt wird. Dieses wurde bei der Gesamtprognose für den Titel Elterngeld für 2024 berücksichtigt. Die Veranschlagung liegt nunmehr bei 7.990 Mio. €.

Die Zahl der Anspruchsberechtigten soll verringert werden, indem die jährliche Einkommensobergrenze beim Elterngeld einheitlich für Paare und Alleinerziehende auf 150.000€ zu versteuerndes Einkommen festgesetzt wird.


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