Meine Frage an die Bundesregierung


Schriftliche Fragen der Abgeordneten Gökay Akbulut für den Monat Februar

(Monat Februar 2021, Arbeits-Nr. 2-263)

Frage für den Monat Februar

Wie beurteilt die Bundesregierung, insbesondere aus völkerrechtlicher Sicht, die in der Nacht auf den 10. Februar 2021 von der türkischen Armee gestartete umfassende Invasion in der südkurdischen/nordirakischen Region Gare (Provinz Duhok) gegen die dortigen Guerillaeinheiten der PKK (siehe https://civaka-azad.org/tuerkei-startet-neue-militaeroperation-in-suedkurdistan-nordirak) mit der Bezeichnung Operation „Adlerklaue 2“ (türk. „Pence-Kartal 2“) im Hinblick auf die von mir in Auftrag gegebene Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages zum Thema „Militäroperationen der Türkei gegen PKK-Stellungen im Nordirak aus völkerrechtlicher Sicht“ (WD 2 – 3000 – 057/20), die unmissverständlich einen Verstoß gegen das Gewaltverbot feststellt und keine Selbstverteidigungslage für die Türkei in diesen Gebieten, die diesen „Verstoß gegen das Gewaltverbot gegenüber dem Irak rechtfertigen könnte“, sieht und aus Sicht der Fragestellerin in diesem Fall eine vergleichbare Situation besteht, weil auch in diesem Fall der Invasion der Türkei kein Angriff durch die PKK vorausging, und war diese aktuelle Invasion der türkischen Armee Gegenstand der Beratungen der Bundesministerin der Verteidigung, Annegret Kramp-Karrenbauer mit ihrem türkischen Amtskollegen Hulusi Akar am 2. Februar 2021 in Berlin (da die Invasion nach Kenntnissen der Fragestellerin zu diesem Zeitpunkt bereits bekannt war), bei der laut Antwort der Bundesregierung auf die Frage 32 in der Fragestunde vom 10. Februar 2021 auch über die Lage im Irak und in Syrien gesprochen wurde (siehe
https://dserver.bundestag.de/btp/19/19208.pdf)?

Antwort der Bundesregierung

Die türkischen Streitkräfte führen seit dem 10. Februar 2021 eine Militäroperation in der nordirakischen Region Gara durch, die sich nach Angaben des türkischen Verteidigungsministeriums gegen dort befindliche Stellungen der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) richtet. Bei ihrem Vorgehen beruft sich die Türkei, wie auch bei früheren Militäreinsätzen gegen die PKK in Irak, auf das Selbstverteidigungsrecht nach Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen sowie auf Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus. Die PKK ist auch in der Europäischen Union als terroristische Organisation gelistet. Die Bundesregierung hat zudem Verständnis dafür gezeigt, dass die irakische Regierung die türkische Regierung wiederholt aufgefordert hat, die Souveränität Iraks zu respektieren. Der Bundesregierung ist die in der Frage erwähnte Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags bekannt. Um eine völkerrechtliche Einordnung der aktuellen türkischen Militäroperation vornehmen zu können, liegen der Bundesregierung jedoch keine ausreichenden Erkenntnisse vor.
Die Situation in Irak ist regelmäßig Bestandteil von Gesprächen der Bundesregierung mit Vertretern der Regierung der Türkei, zuletzt beim Gespräch von Bundesverteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer mit ihrem türkischen Amtskollegen Akar am 2. Februar 2021. Zu inhaltlichen Einzelheiten dieser vertraulichen Gespräche äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht.

 


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