Elternschutz für den zweiten Elternteil
Mündliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut
(Fragestunde des Deutschen Bundestages am 27. April 2022, Frage Nr. …)
Wird die Bundesregierung im Rahmen der, im Juni 2019, in der „EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige (2019/1158)“ formulierten verbindlichen Mindeststandards für die EU-Mitgliedsstaaten, die bis zum August 2022 umgesetzt werden müssen (vgl. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32019L1158&from=DE), für den von der ehemaligen Familienministerin Anne Spiegel, im Dezember 2021, angekündigten zweiwöchigen Elternschutz für den zweiten Elternteil (vgl. https://www.spiegel.de/politik/deutschland/anne-spiegel-gruene-familienministerin-kuendigt-neue-leistung-fuer-eltern-direkt-nach-geburt-an-a-5f2aead6-5a3e-409f-906c-92dcb4086a8a), so wie angekündigt, initiativ werden und wird die Bundesregierung, wie es in Frankreich bereits umgesetzt wurde, den Elternschutz von ursprünglich 14 auf 28 Tagen verdoppeln (vgl. https://www.ag-familie.de/media/europanews/2010_agf_europanews.pdf) (bitte die Entscheidung begründen)?
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