Elternschutz/Familienstartzeit: EU-Richtlinie endlich umsetzen!


Deutschland muss eine EU-Richtlinie umsetzen, die bestimmt, dass „die Mitgliedstaaten die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass Väter oder – soweit nach nationalem Recht anerkannt –gleichgestellte zweite Elternteile, Anspruch auf zehn Arbeitstage Vaterschaftsurlaub haben, der anlässlich der Geburt des Kindes des Arbeitnehmers genommen werden muss“.
Diese EU-Richtlinie ist von 2019 und hätte eigentlich bis August 2022 umgesetzt werden müssen. Wir haben einen Antrag für die Umsetzung eingebracht, den aber alle andere Fraktionen abgelehnt haben. Weil die EU-Richtlinie immer noch nicht umgesetzt wurde, hat die EU ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Dazu befrage ich die  Bundesregierung:

 

Mündliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut
(Fragestunde am 24.April 2024)

Wieso wurde die EU-Richtlinie von 2019 zur Partner-Auszeit nach der Geburt, die verbindliche Mindeststandards für die Mitgliedsstaaten formuliert, die eigentlich bis August 2022 hätte umgesetzt werden müssen, aufgrund dessen die EU ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet hat, noch nicht umgesetzt, und wie ist der letzte Stand bei dem Vertragsverletzungsverfahren?

Antwort der Bundesregierung

Antwort des Parl. Staatssekretärs Sven Lehmann:

Ich gehe davon aus, dass sich die Frage auf die Vereinbarkeitsrichtlinie (Richtlinie 2019/1158/EU) bezieht. Die Richtlinie wurde durch das Gesetz zur weiteren Umsetzung der europäischen Vereinbarkeitsrichtlinie in Deutschland (Vereinbarkeitsrichtlinienumsetzungsgesetz – VRUG), welches am 24. Dezember 2022 in Kraft trat, bereits vollständig umgesetzt. Die EU-Kommission hat das Vertragsverletzungsverfahren (INFR 2022/0347) deshalb am 1. Juni 2023 eingestellt.

 

Mein Kommentar dazu:

Die Familienstartzeit wurde leider noch nicht umgesetzt. Deshalb habe ich eine weitere Frage dazu für die Fragestunde am 15. Mai 2024 eingereicht.


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