Meine Fragen an die Bundesregierung
Frage zu den Landesaufnahmeprogrammen von Geflüchteten aus Griechenland
Mündliche Fragen für den Monat Juni 2020
Frage 47
Welche Bundesländer haben zu welchem Zeitpunkt eine Landesaufnahmeanordnung, entsprechend Paragraph 23 Absatz 1 AufenthG, mit der Bitte um Erteilung des Einvernehmens an das Bundesinnenministerium gerichtet?
Antwort der Bundesregierung
Bezogen auf die Aufnahme aus Griechenland: Das Thüringer Ministerium für Migration, Verbraucherschutz und Justiz hat mit Schreiben vom 11. Juni 2020 das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) um Erteilung des Einvernehmens gem. § 23 Abs. 1 Satz 3 des Aufenthaltsgesetzes zu dem beigefügten Entwurf für eine Landesaufnahmeanordnung zur Aufnahme von bis zu 500 besonders schutzbedürftigen Personen von den griechischen Inseln gebeten.
Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport des Landes Berlin hat mit Schreiben vom 16. Juni 2020 das BMI um Erteilung des Einvernehmens gem. § 23 Abs. 1 Satz 3 des Aufenthaltsgesetzes zu dem beigefügten Entwurf für eine Landesaufnahmeanordnung zur Aufnahme von 300 besonders schutzbedürftigen Personen von den griechischen Inseln gebeten.
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