Meine Fragen an die Bundesregierung


Mündliche Fragen zu der verhinderten Ausreise der Friedensdelegation Delegation4Peace

Mündliche Fragen der Abgeordneten Gökay Akbulut für den Monat Juni 2021 (schriftlich beantwortet)

(Monat 6 2021, Arbeits-Nr. 6/35 )

Frage 35 für den Monat Juni

Wie beurteilt die Bundesregierung die Verhinderung der Delegationsreise von #Delegation4Peace aus Deutschland, die die Auswirkungen des Krieges in Südkurdistan/Nordirak dokumentieren und für Frieden eintreten wollten, jedoch an der Ausreise
aus Deutschland gehindert wurden (siehe https://civaka-azad.org/ticker-friedensdelegation-in-suedkurdistan/ und https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Linken-Fraktionschefin-Oezdemir-an-Ausreise-gehindert,oezdemir278.html) und damit nach meiner Auffassung auch die gewählte Abgeordnete der Hamburger Bürgerschaft, die Teil dieser Friedensdelegation war in der Ausübung ihres Mandats behindert wurde und inwieweit hat es Kommunikation zwischen deutschen Behörden/Bundesregierung
und türkischen Kollegen zu dieser Delegationsreise gegeben (bitte die Positionen so konkret wie möglich formulieren)?

Antwort der Bundesregierung

Aufgrund polizeilicher Erkenntnisse wurde im Rahmen der Ausreisekontrolle am Flughafen Düsseldorf eine Personengruppe durch die Bundespolizei intensiviert kontrolliert, da ein Zusammenhang mit der propagierten Aktion „Menschlicher Schutzschild“ der in der EU als Terrororganisation gelisteten „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK) anzunehmen war. Im Rahmen der durchgeführten Befragung von der Bundespolizei verdichteten sich die Erkenntnisse, dass bei der Ausreise einiger der Personen eine Gefahr für sicherheitspolitische Belange der Bundesrepublik Deutschland bestehen. Aus diesem Grund hat die Bundespolizei einigen Personen die Ausreise auf der Grundlage des Passgesetzes untersagt. Die getroffenen Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung nach den hier vorliegenden Erkenntnissen nicht zu beanstanden. Die in der Frage benannte Abgeordnete war Teil der vorgenannten Personengruppe. Sie hat sich als Mandatsträgerin nicht zu erkennen gegeben. Ihre Eigenschaft als Abgeordnete der Hamburgischen Bürgerschaft stellte sich erst im Laufe der Kontrolle am 12. Juni 2021 gegen 11:15 Uhr durch einen Anruf einer anderen Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft heraus.
Eine Kommunikation zwischen deutschen und türkischen wie auch irakischen Behörden, einschließlich Behörden der Region Kurdistan-Irak, im Sachzusammenhang erfolgte nicht.


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