Datenübermittlung zu kurdischen Vereinen ohne Rechtsgrundlage?


Mündliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut

(Fragestunde des Deutschen Bundestages am 18. Mai 2022, Frage Nr. …)

Auf welcher Rechtsgrundlage werden beim Bundesverwaltungsamt gespeicherte Daten zu Mitgliedern kurdischer Vereine an das Bundesamt für Verfassungsschutz bzw. das Bundeskriminalamt im Wege der Spontanübermittlung übermittelt (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Fragen 6 und 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE „Diskriminierung von Migrantenselbstorganisationen im Vereinsrecht“, https://dserver.bundestag.de/btd/20/015/2001565.pdf), und welchen konkreten Inhalt – insbesondere in Bezug auf Verfahren und Zuständigkeiten – hat der für die kurdischen Vereine maßgebliche Erlass des Bundesministerium des Innern von 1994 (vgl. Antwort des Parl. Staatssekretärs Stephan Mayer auf die Frage des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE), https://dserver.bundestag.de/btp/19/19114.pdf, Frage 43)?

Antwort der Bundesregierung


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