Verarbeitung von Daten zu Mitgliedern kurdischer Vereine – Risiken bei Türkei-Reisen


Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages bestätigt in seiner Ausarbeitung, dass die Datenübermittlung des Bundesverwaltungsamts (BVA) an das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) sowie das Bundeskriminalamt (BKA) zu Mitgliedern von Migrantenorganisationen verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügt. Deshalb frage ich die Bundesregierung dazu:

 

Mündliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut

(Fragestunde des Deutschen Bundestages am 06. Juli 2022, Frage Nr. 25)

In welcher Form werden Daten zu Mitgliedern kurdischer Vereine, die beim Bundesamt für Verfassungsschutz bzw. beim Bundeskriminalamt durch regelmäßige Übermittlung des Bundesverwaltungsamtes eingehen, von diesen Behörden verarbeitet, und welche Maßnahmen möchte die Bundesregierung jetzt im Hinblick auf Risiken bei Türkei-Reisen (www.tagesspiegel.de/politik/reise n-mit-risiko-die-tuerkei-haelt-mehr-als-100-deuts che-fest/28412986.html) von Mitgliedern kurdischer Vereine in Deutschland ggf. ergreifen, deren Informationen durch Weitergabe des Bundesamtes für Verfassungsschutz an einen ausländischen Nachrichtendienst gelangt sein könnten (vgl. Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 6, 7 und 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/1565), etwa eine Warnung der betroffenen Personen?

Antwort der Bundesregierung


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