Meine Frage an die Bundesregierung


Schriftliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut für den Monat Juni

(Monat Juni 2020, Arbeits-Nr. 6/334)

Frage für den Monat Juni

Wie viele Sicherheitsüberprüfungen wurden dieses Jahr, im Rahmen von Resettlement und humanitärer Aufnahme von besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen, die die Aufnahme von Flüchtlingen aus einem Staat, in dem sie bereits um Schutz nach-gesucht haben betrifft, wenn eine Rückkehr in den Herkunftsstaat auf absehbare Zeit nicht möglich ist und ein dauerhafter Verbleib im Erstzufluchtsstaat nicht zumutbar erscheint, durch das Bundesamt für Verfassungsschutz, des Bundesnachrichtendienstes oder der Bundespolizei durchgeführt und bei wie vielen Menschen wurden bisher Sicherheitsbedenken erhoben (Bitte aufschlüsseln nach Monaten)?

Antwort der Bundesregierung

Nach Abschluss eines im Jahr 2020 durchgeführten Sicherheitsüberprüfungsverfahrens erfolgte im Zeitraum vom 1. Januar bis 10. März 2020 die Einreise von 916 Personen in die Bundesrepublik Deutschland. In diesem Zeitraum wurden von den genannten Sicherheitsbehörden in keinem Fall Sicherheitsbedenken erhoben. Nach Bekanntgabe der von den Staats- und Regierungschefs getragenen Mitteilung der Europäischen Kommission vom 16. März 2020 (COVID-19: Vorübergehende Beschränkung von nicht unbedingt notwendigen Reisen in die EU – COM(2020) 115 final) und der damit einhergehenden weitreichenden Einstellung des internationalen Luft- und Seeverkehrs wurde von der weitergehenden Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen vor Ort vorläufig abgesehen. Seit dem 17. März 2020 sind keine Einreisen erfolgt.


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