Diskriminierende Regelungen für Migrantenselbstorganisationen abschaffen – Datenübermittlung an ausländische Geheimdienste stoppen!
Zur Antwort der Bundesregierung auf ihre Kleine Anfrage „Diskriminierung von Migrantenselbstorganisationen (MSO) im Vereinsrecht“ erklärt die migrationspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, Gökay Akbulut:
„Endlich hat die Bundesregierung die Diskriminierung von MSO im Vereinsrecht als Problem erkannt. Es ist erfreulich, dass sie eine Änderung der Gesetzeslage prüft.
Es ist nicht hinnehmbar, dass MSO, deren Mitglieder oder Leiter überwiegend Nicht-EU-Staatsangehörige sind, besonderen Auskunfts- und Mitteilungspflichten unterworfen sind. Diese polizeiliche Sichtweise auf MSO wird ihrer bedeutenden Rolle im zivilgesellschaftlichen Leben unseres Landes überhaupt nicht gerecht. MSO sind Teil einer lebendigen Vereinskultur und müssen endlich mit den anderen Vereinen rechtlich gleichgestellt werden.
Unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten ist es absolut inakzeptabel, dass darüber hinaus Daten zu kurdischen Vereinen – ohne besonderen Anlass – an das Bundesamt für Verfassungsschutz und das Bundeskriminalamt übermittelt werden. 75 Vereine waren allein im vergangenen Jahr von dieser Regelung betroffen. Diese Praxis, die auf Grund einer Verfügung des Bundesministeriums des Innern aus dem Jahre 1994 erfolgt, stellt kurdische Vereine unter einen unzulässigen Generalverdacht. Ich begrüße es daher, dass die Bundesregierung auch diese Regelung überdenken möchte. Sie ist diskriminierend und muss sofort beendet werden.
Die Bundesregierung muss auch für Klarheit sorgen, in welchem Umfang sie Informationen zu MSO mit ausländischen Geheimdiensten teilt. Eine Weitergabe ist unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten ein ungeheuerlicher Vorgang. Eine solche Datenübermittlung ist insbesondere für kurdische Vereinsaktive, die in die Türkei reisen, eine ernsthafte Gefährdung. Zahlreiche Personen, die sich hier politisch oder kulturell engagieren, werden in der Türkei festgehalten oder verhaftet. Informationen zu Menschen, die sich hier am Vereinsleben beteiligen, dürfen daher unter keinen Umständen an ausländische Dienste weitergegeben werden.“