Drohende Abschiebung eines Journalisten in den Iran


Einem Journalisten, der bereits dreimal aus politischen Gründen inhaftiert worden war und in Deutschland Schutz fand, wurde gedroht ihn in den Iran abzuschieben. Dazu befrage ich die Bundesregierung:

 

Schriftliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut

(Monat Oktober 2023, Arbeits-Nr. 23-10-0329)

Wie positioniert sich die Bundesregierung mit Blick auf die menschenrechtliche Situation in Iran zu der Tatsache, dass dem in der kurdischen nationalen Bewegung anerkannten Intellektuellen und Journalisten S. S., der 2013 auf Grundlage einer Aufnahmeerklärung des Bundesministeriums des Inneren (BMI) nach § 22 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes in Deutschland Schutz fand (vgl. Bescheid des BAMF vom 27.11.2012 zum Aktz. 213 – 9900 (194-12C00179)), nachdem er in Iran seit 1990 zivilgesellschaftlich und journalistisch aktiv und dreimal aus politischen Gründen inhaftiert worden war, nunmehr – nach neuem Votum des BMI und dem am Verfahren beteiligten Auswärtigen Amt – keine Aufenthaltserlaubnis mehr erteilt wird, ein Einreise und Aufenthaltsverbot für 5 Jahre verhängt und die Abschiebung nach Iran angedroht werden soll, wie im Schreiben des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 28.08.2023 zum Aktz. II 22.1-23 d 02/01-439-704160 erläutert, weil er, so die wesentliche Begründung, auf Facebook aktuelle und historische Flaggen, welche die kurdische Autonomie repräsentieren, verwendet haben soll, darunter ein Symbol der Union der Gesellschaften Kurdistans (KCK), das vom Kennzeichenverbot der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) umfasst ist, obwohl der Betroffene in allen Interviews, Schriften und Erklärungen durchgehend betont, dass eine Lösung des Kurdenproblems nur auf friedlichem Wege möglich ist, und inwiefern wäre eine solche Abschiebung eines kurdischen Aktivisten nach Iran mit der Einschätzung der Bundesaußenministerin Annalena Baerbock vereinbar, dass die Regierung in Teheran grundlegende Menschenrechte wie die Meinungs- und die Versammlungsfreiheit verletzt und Oppositionelle einsperren und hinrichten lässt (vgl. www.tagesschau.de/ausland/ asien/baerbock-iran-proteste-101.html)?

Antwort der Bundesregierung

Zu Einzelfällen nimmt die Bundesregierung grundsätzlich keine Stellung.

Zur grundsätzlichen Bewertung der aktuellen Lage in Iran und der Reaktion der Bundesregierung hierauf wird ergänzend auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/4949 verwiesen. Das Maßnahmenpaket der Bundesregierung gilt weiterhin.

So wurden seit Beginn der Proteste im Herbst 2022 zehn Listungspakete im Rahmen des EU-Sanktionsregimes für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran durch die EU beschlossen. Für Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger, Journalistinnen und Journalisten sowie andere Personen, die aufgrund ihres Einsatzes für Menschenrechte und Demokratie in Iran besonders gefährdet sind, besteht im Einzelfall weiterhin die Möglichkeit einer Aufnahme in Deutschland zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland auf der Grundlage von § 22 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes.


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