Im Iran festsitzende deutsche Staatsangehörige


Schriftliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut

(Monat Januar 2023, Arbeits-Nr. 23-01-0016)

Wie viele deutsche Staatsangehörige und Menschen mit Aufenthaltstiteln in Deutschland können nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell nicht aus dem Iran zurück nach Deutschland, weil sie entweder dort verhaftet, mit einer Ausreisesperre belegt sind oder regelmäßigen Meldepflichten nachkommen müssen und wie viele deutsche Staatsangehörige und Menschen mit Aufenthaltstiteln in Deutschland haben nach Kenntnis der Bundesregierung eine Einreisesperre in den Iran (bitte aufschlüsseln nach Verhaftungen, Ausreisesperren, regelmäßigen Meldepflichten, Einreisesperren und die für die Verhaftungen maßgeblichen Delikte bzw. Deliktsgruppen)?

 

Antwort der Bundesregierung

Die Bundesregierung hatte zuletzt in der Antwort vom 25. Oktober 2022 auf die Schriftliche Frage 117 (Bundestagsdrucksachennummer 20/4852, S. 87 f.) die Zahl der inhaftierten bzw. von einer anderen Form der Freiheitsbeschränkung betroffenen deutschen Staatsangehörigen genannt.

Zum Schutz des Wohlergehens der Betroffenen und ihrer Persönlichkeitsrechte können die begehrten Auskünfte zu den Inhaftierten, den Ausreisesperren oder Meldepflichten der Betroffenen nicht regelmäßig erteilt werden (vgl. auch Antwort der Bundesregierung vom 5. Dezember 2022 auf die Schriftliche Frage 68 (Bundestagsdrucksachennummer 20/4209, S. 47)).

Dem Informationsanspruch des Bundestages können Grundrechte Dritter gegenüberstehen, die bei einer Bekanntgabe durch die Bundesregierung verletzt würden. Dies gilt insbesondere für die Grundrechte auf Leben, Freiheit und körperliche Unversehrtheit. Im Konfliktfall muss die Bundesregierung das Informationsinteresse des Bundestages mit dem Schutz dieser Grundrechte abwägen.

In der aktuell angespannten Lage in Iran können Äußerungen der Bundesregierung zu inhaftierten Doppelstaatern unmittelbare Auswirkungen auf die Haftbedingungen von Deutschen und Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit in iranischen Gefängnissen haben. Äußerungen der Bundesregierung im Rahmen des parlamentarischen Fragewesens können iranischen Stellen sowohl faktische Hinweise geben (wie z.B. auf bisher unerkannte Doppelstaater) als auch als politische Provokation missverstanden werden. In beiden Fällen können solche Äußerungen Leben, Freiheit und Unversehrtheit der inhaftierten Doppelstaater unmittelbar gefährden. Vor diesem Hintergrund haben uns Betroffene um Verschwiegenheit gebeten. Dies lässt der Bundesregierung nur einen sehr eingeschränkten Spielraum, Informationen weiterzugeben.

Angesichts der prekären Lage der Inhaftierten und der unmittelbaren Bedrohung ihrer Grundrechte ist auch eine Einstufung der Antwort auf die Frage nicht ausreichend, um die Grundrechte der Betroffenen zu schützen.

Einreisesperren deutscher Staatsangehöriger und Personen mit Aufenthaltstiteln in Deutschland in Drittstaaten werden statistisch nicht erfasst.


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