Statistik zum Sprachtest beim Ehegattennachzug für das Jahr 2022


Viele Ehepaare klagen zurecht über lange und komplizierte Verfahren beim Ehegattennachzug. Eine besondere Hürde stellt dabei das Spracherfordernis dar. Ein Verzicht für das Spracherfordernis vor der Einreise wurde zwar für alle angekündigt, jedoch nur für Ehegatten von Fachkräften umgesetzt. Dazu und insbesondere zu der Statistik im Jahre 2022 befrage ich die Bundesregierung:

 

Schriftliche Fragen der Abgeordneten Gökay Akbulut

(Monat April 2023, Arbeits-Nr. 23-04-0091 und 23-04-0090)

Wie viele Personen haben im Jahr 2022 ein Visum zum Ehegattennachzug erhalten (bitte zudem gesonderte Angaben zu den zehn wichtigsten Herkunftsländern beim Ehegattennachzug und den zwölf Herkunftsländern mit dem schlechtesten Verhältnis nicht bestandener/bestandener „Start Deutsch 1“-Prüfungen für den Ehegattennachzug auflisten), und in wie vielen Drittstaaten gibt es derzeit keine zertifizierten Prüfungsmöglichkeiten in Bezug auf einen vom Auswärtigen Amt akzeptierten Deutsch-Sprachnachweis für den Ehegattennachzug?

 

Wie lautet die Statistik zu den von den Goethe-Instituten im Jahr 2022 abgehaltenen Prüfungen „Start Deutsch 1“ im Rahmen des Ehegattennachzugs (bitte nach bestandenen und nicht bestandenen Prüfungen differenzieren und diese Angaben zudem zu den zwölf Ländern mit dem schlechtesten Verhältnis nicht bestandener/bestandener Prüfungen einzeln auflisten, wobei Länder mit weniger als 100 Prüfungen unberücksichtigt bleiben sollen), und hält es die Bundesregierung für verantwortbar, dass sie zuletzt keine nähere Aussage zu Zeitplanungen hinsichtlich der im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vereinbarten gesetzlichen Abschaffung der Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug machen konnte (Plenarprotokoll 20/93, Antwort auf meine Mündliche Frage 48, Seite 11209), nachdem sie zuvor im März 2022 auf meine diesbezügliche Frage (vgl. Antwort auf Mündliche Frage 31 ; Plenarprotokoll 20/20 Seite 1491 ) erklärte hatte, dass geprüft werde, wie die Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag „zügig umgesetzt werden können“, insbesondere weil infolge dieser Regelung verheiratete Menschen zum Teil (deutlich) mehr als ein Jahr daran gehindert werden, zusammen in Deutschland zu leben, wenn der Sprachnachweis im Ausland nicht gelingt (vgl. https://www.dw.com/de/liebe-auf-distanz-deutschland-h%C3%A4lt-ehepartner-fern/a-64778208, bitte begründen)?

 

Antwort der Bundesregierung


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