Meine Frage an die Bundesregierung


Schriftliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut

(Monat November 2021, Arbeits-Nr. 11-134)

Frage für den Monat November 2021

Entsprechen die Äußerungen von Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) im „tagesthemen“-Interview vom 15. November 2021, wonach die Geflüchteten an der polnisch-belarussischen Grenze in ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden müssten und der Bau von Mauern, Stacheldraht und Zäunen „nichts Schönes“ sei, aber für den Schutz der Außengrenzen brauche es entsprechende „Einrichtungen“ und es sei zweitrangig, ob dies mit EU-Geld geschehe oder nicht, der Auffassung der gesamten Bundesregierung (bitte so differenziert wie möglich darlegen), und ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es erforderlich ist, den an der Grenze unter unwürdigen Bedingungen ausharrenden Menschen schnell zu helfen, indem eine vorläufige Einreise in die EU gewährt wird und zügig geordnete Asylverfahren durchgeführt werden, um den Status und die Schutzbedürftigkeit der Menschen zu klären, wie es beispielsweise auch der ehemalige Bundesinnenminister und ehemalige Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) gefordert hat und nach meiner Auffassung internationalem Recht und EU-Asylrecht entspräche (Redaktionsnetzwerk Deutschland, 17. November 2021, bitte begründet antworten, auch mit Bezugnahme auf die maßgeblichen Rechtsgrundlagen)?

Antwort der Bundesregierung

Die Kontrolle der europäischen Außengrenzen obliegt in erster Linie dem jeweiligen Mitgliedstaat. Die EU-Kommission prüft fortlaufend, wie die betroffenen Mitgliedstaaten solidarisch unterstützt werden können. Bei der Kontrolle der Außengrenzen müssen die geltenden europa- und völkerrechtlichen Regelungen eingehalten werden, insbesondere mit Blick auf die Pflichten der Mitgliedstaaten im Rahmen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems. Als Hüterin der EU-Verträge überwacht die EU-Kommission die Einhaltung des europäischen Rechts in den Mitgliedstaaten.

Die Bundesregierung unternimmt gemeinsam mit ihren europäischen Partnern und auch bilateral gegenüber Belarus erhebliche Anstrengungen, um dem zynischen Kalkül des belarussischen Regimes, die EU durch die politische Instrumentalisierung von Flüchtlingen, Migrantinnen und Migranten unter Druck zu setzen, entschieden entgegenzutreten.

Angesichts des nahenden Winters geht es nun prioritär darum, die humanitäre Situation im belarussisch-polnischen Grenzgebiet zu verbessern und die Versorgung der Menschen sicherzustellen. Hierzu setzt sich die Bundesregierung für den ungehinderten Zugang humanitärer Organisationen ein und steht hierüber in engem Austausch mit UNHCR und IOM. Konkret unterstützt das Deutsche Rote Kreuz im Rahmen einer Projektförderung des Auswärtigen Amts das Polnische sowie das Litauische Rote Kreuz bei der Versorgung (Hilfsgüter, Soforthilfemaßnahmen und Logistik) der Flüchtlinge und Migrantinnen und Migranten, die in Litauen und Polen untergebracht wurden.


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