Meine Frage an die Bundesregierung
Mündliche Frage zum Skandal um Menschenschmuggel der AKP-geführten Rathäuser #GrauePässe
Mündliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut für den Monat März 2021 (schriftlich beantwortet)
(Monat 4 2021, Arbeits-Nr. 46 und 47)
Frage 46 für den Monat April
Welche Informationen hat die Bundesregierung darüber, dass Presseberichten zufolge (siehe https://artigercek.com/haberler/belediye-araciligiyla-almanya-yagidenleranlatti-gri-passport-verildi und https://www.haberturk.com/yazarlar/sevilay-yilman2383/3040273-yildirim-belediyesi-son-anda-cark-etmis) unter dem Deckmantel des „Projekts zur Ausbildung umweltsensibler Individuen“ (auf Türkisch: „Çevreye Duyarlı Bireyler Yetiştirme Projesi“ eine kriminelle Organisation bei der mehrere Bürgermeister der AKP eine wichtige Rolle spielen sollen, die gegen Zahlungen von 5000-8000 Euro, etwa 1000 Menschen einen sogenannten „Grauen Pass“ (Türkisch: Gri pasaport) zur visafreien Einreise nach Deutschland geliehen haben sollen, damit diese Personen nach Ankunft nach Deutschland Asyl beantragen, deren „Grauen Pässe“ wieder der kriminellen Organisation zurückgeben, damit diese über den Zoll wieder in die Türkei gebracht werden und gibt es dazu bereits Ermittlungen in Deutschland?
Antwort der Bundesregierung
Der Modus Operandi der Einreise türkischer Staatsangehöriger mit türkischen Dienstpässen, sog. „Graue Pässe“, ist der Bundesregierung seit längerem bekannt. Inhaber dieser Dienstpässe können sich bei mehreren Einzelaufenthalten insgesamt maximal für einen Gesamtzeitraum von 90 Tagen innerhalb einer Spanne von 180 Tagen visumfrei im Schengenraum aufhalten.
Nach Erkenntnissen der Ermittlungsbehörden sind Personen in der Türkei mit solchen Pässen mit dem Ziel ausgestattet worden, um sich über das Privileg der Visumfreiheit für Kurzaufenthalte länger in Deutschland aufzuhalten oder einen Asylantrag in Deutschland zu stellen.
Hinsichtlich einer möglichen unberechtigten Erlangung der in Rede stehenden Dienstpässe können Korruptionsdelikte in der Türkei nicht ausgeschlossen werden. Sofern im Rahmen der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle Zweifel am Reisezweck festgestellt werden, können die mit grenzpolizeilichen Kontrollen beauftragten Behörden diese Personen zurückweisen.
Das Bundespolizeipräsidium hat mit einem Warnhinweis bereits Ende letzten Jahres die mit der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden sensibilisiert.
Eine belastbare Aussage zur genauen Anzahl der mit diesem Modus Operandi in die Bundesrepublik Deutschland illegal eingereisten Migranten/Flüchtlinge kann derzeit nicht getroffen werden. Die Bundespolizei steht seit Januar 2021 mit den türkischen Behörden in engem Austausch und hat am 25. Januar 2021 zentral ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Einschleusens von Ausländern eingeleitet und der Staatsanwaltschaft Weiden in der Oberpfalz (Bayern) zur Prüfung vorgelegt.
Nähere Angaben zum Gegenstand der Ermittlungen obliegen dem Vorbehalt der sachleitenden Landesjustizbehörde.
Frage 47 für den Monat April
Welche konkreten Kenntnisse hat die Bundesregierung, zu einem Unternehmen in Oldenburg, das Presseberichten (siehe Quellenangaben der vorherigen Frage) zufolge an diesem Projekt „zur Ausbildung umweltsensibler Individuen“ beteiligt sein soll und welche konkreten Verbindungen hat diese nach Kenntnis der Bundesregierung zu den Presseberichten (siehe Quellenangaben der vorherigen Frage) genannten AKP-geführten Rathäusern in der Türkei?
Antwort der Bundesregierung
Zu Verbindungen zwischen einem Unternehmen in Oldenburg und den AKP-geführten Rathäusern hat die Bundesregierung keine Erkenntnisse.
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