Meine Frage an die Bundesregierung


Mündliche Frage zu illegalen Pushbacks an den EU-Außengrenzen

Mündliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut für den Monat März 2021 (schriftlich beantwortet)

(Monat 3 2021, Arbeits-Nr. 52)

Frage für den Monat März

Hat die Bundesregierung den Exekutivdirektor von FRONTEX nach Art. 46 Absatz 2 der EU-Verordnung 2019/1896 vom 13. November 2019 ersucht, die operative Tätigkeit in der griechischen Ägäis zu beenden, obwohl die Tätigkeit von FRONTEX nach dem 103. Erwägungsgrund der Verordnung insbesondere mit dem Grundsatz der Nichtzurückweisung und dem Schutz vor Abschiebung und Ausweisung vereinbar sein muss, während es zahlreiche Berichte und Dokumente über rechtswidrige Pushbacks in der Ägäis durch die griechische Küstenwache gibt (vgl. https://www.spiegel.
de/politik/ausland/frontex-skandal-um-die-griechische-pushbakcs-freispruch-verweigert-a-c0b046cf-56e6-4594-87e1-b7153d462e7f), und welche konkreten Aufgaben wird nach Kenntnis der Bundesregierung der neu gegründete „Exekutivrat“ (executive board), vor dem Hintergrund der Mitteilung von Marco Gasperlin in einer Anhörung des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) im Europäischen
Parlament am 16. März 2021 (vgl. https://multimedia.europarl.europa.eu/en/committee-on-civil–liberties-justice-and-home-affairs_20210316-1345-
COMMITTEE-LIBE_vd), in der dieser mitgeteilt hat, dass FRONTEX zum ersten Mal in der Geschichte einen „Exekutivrat“ gegründet hat, übernehmen (bitte Aufgaben und Zuständigkeiten so konkret wie möglich aufschlüsseln)?

Antwort der Bundesregierung

Der Bundesregierung ist die Achtung und Einhaltung der Grund- und Menschenrechte ein zentrales Anliegen. Die Bundesregierung erwartet und geht davon aus, dass Staaten ihren Verpflichtungen zur Einhaltung der Menschenrechte und des internationalen Rechts nachkommen. Hierfür setzen sich Deutschland und die Mitgliedstaaten der Europäischen Union auch im Zusammenhang mit Einsätzen der Europäischen
Grenz- und Küstenwache Frontex ein. Die zur Aufklärung der sog. Pushback-Vorwürfe eingesetzte Arbeitsgruppe beim Frontex-Verwaltungsrat hat ihren abschließenden Bericht vorgelegt. Es konnten keine Grundrechtsverstöße festgestellt werden. Die Bundesregierung hat keine Veranlassung gesehen, den Exekutivdirektor von Frontex im Sinne des Artikels 46 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2019/1896 zu ersuchen, die operativen Tätigkeiten der Agentur zur Unterstützung der griechischen Behörden zu beenden.

Die Bundesregierung erwartet, dass die vorgesehenen 40 Grundrechtebeobachterinnen und -beobachter für Frontex-Operationen jetzt unverzüglich bestellt werden. Die Bundesregierung ist ferner der Auffassung, dass die Anwesenheit von Frontex eine deeskalierende und präventive Wirkung hat und damit zu einheitlich hohen Standards beim Grenzschutz beiträgt. Jede Art von Grenzschutz muss den geltenden völker- und europarechtlichen Bestimmungen entsprechen und die europäischen Grundwerte achten. Der Frontex-Verwaltungsrat hat von der in Artikel 100 Absatz 7 der Verordnung (EU) 2019/1896 eingeräumten Möglichkeit, einen Exekutivausschuss einzusetzen, Gebrauch gemacht. Dieser hat die Aufgabe, den Verwaltungsrat und den Exekutivdirektor bei der Vorbereitung von Beschlüssen, Programmen und Tätigkeiten des Verwaltungsrates zu unterstützen. Soweit erforderlich, kann der Exekutivausschuss auch bestimmte vorläufige, dringende Beschlüsse erlassen. Zudem kann der Verwaltungsrat dem Exekutivausschuss unter den Voraussetzungen des Artikels 100 Absatz 7 Satz 3 der Verordnung (EU) 2019/1896 grundsätzlich auch bestimmte genau festgelegte Aufgaben übertragen. Angehörige des Exekutivausschusses sind bis zu vier Mitglieder des Verwaltungsrates, darunter der Vorsitzende und ein Vertreter der EUKommission.

MF 52 MdB Akbulut


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