Meine Frage an die Bundesregierung


Schriftliche Fragen der Abgeordneten Gökay Akbulut für den Monat Dezember

(Monat Dezember 2020, Arbeits-Nr. 12/226)

Frage für den Monat Dezember

Wie waren zuletzt die Wartezeiten für einen Termin zur Beantragung eines Visums zum Familiennachzug in den 14 Drittstaaten, in denen Terminwartelisten geführt werden und in denen diese Wartezeiten am längsten sind (bitte in Wochen angeben und nach Ländern differenziert auflisten), und was konkret unternimmt das Auswärtige Amt zur Reduzierung dieser Wartezeiten, soweit sie drei Monate (Frist für Untätigkeitsklagen) oder z.B. sogar ein Jahr (laut Bundesverwaltungsgericht ist spätestens eine einjährige Verzögerung des Ehegattennachzugs infolge von Sprachanforderungen im Ausland mit Art. 6 Absatz 1 Grundgesetz nicht mehr vereinbart, UrteilBVerwG 10 C 12.12 vom 4.9.2012) übersteigen, vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung – und zwar unabhängig von der Frage etwaiger Einschränkungen infolge der Corona-Pandemie – durch Priorisierungen bei der Terminvergabe sicherstellen will, dass Vorsprachetermine im Fachkräfteverfahren innerhalb von drei Wochen zur Verfügung stehen (vgl. Vorbemerkung der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/18809), während es beim Familiennachzug um die Gewährleistung von Grund- und Menschenrechten geht, weshalb nach meiner Einschätzung vor allem diesbezüglich eine entsprechende Priorisierung und Personalaufstockung erfolgen müsste, um kurzfristige Vorsprachen zu ermöglichen (bitte begründen)?

Antwort der Bundesregierung

Die aktuellen Wartezeiten für Termine zur Beantragung von Visa zur Familienzusammenführung an Auslandsvertretungen mit Terminwartelisten sind untenstehender Tabelle (siehe Anhang) zu entnehmen. Wartezeiten auf einen Termin zur Visumbeantragung sind immer abhängig von der aktuellen Nachfrage und den vorhandenen Bearbeitungskapazitäten, sie unterliegen deshalb starken Schwankungen.

  • Tabelle im Anhang

Das Auswärtige Amt ist sich der teils sehr langen Wartezeiten bewusst. Aufgrund der Covid19-Pandemie müssen allerdings besondere zeitaufwändige Maßnahmen zum Schutz der Antragsteller und des Personals ergriffen werden, die leider die Arbeitsfähigkeit der Visastellen erheblich einschränken. Einige Visastellen mussten sogar mehrfach für längere Zeiträume geschlossen werden, darunter die Botschaften in Teheran, Kiew, Kairo, Islamabad und Manila. In etlichen Ländern ist bis auf weiteres nur ein stark eingeschränkter Publikumsverkehr möglich. Dies alles führt zu einer deutlichen Verringerung der Annahmekapazitäten und damit bei gleichzeitig steigender Terminnachfrage zu längeren Wartezeiten. Ein Betrieb im vor Beginn der Pandemie üblichen Maß wird daher auf längere Sicht vielerorts nicht möglich sein.

Die Visastellen sind dennoch bemüht, durch eine Priorisierung der Terminvergabe die Wartezeiten für Visa zur Familienzusammenführung so kurz wie möglich zu halten, auch mit Blick auf den besonderen Schutz der Familie im Grundgesetz.

Im Bereich der Erwerbstätigkeit sind die Auslandsvertretungen gesetzlich verpflichtet, bei einem beschleunigten Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG unverzüglich nach Vorlage der Vorabzustimmung oder Übermittlung der Vorabzustimmung durch das Ausländerzentralregister und nach dem Eingang der Terminanfrage der Fachkraft einen Termin zur Visumantragstellung anzubieten, der innerhalb der nächsten drei Wochen liegt. Das ergibt sich aus § 31a Absatz 1 AufenthV.

Das Auswärtige Amt hat schon vor der Covid-19-Pandemie eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um die insgesamt steigende Zahl an Visumantragstellern zu bewältigen. Neben einer Reihe personeller und baulicher Erweiterungen wurde in diesem Jahr auch damit begonnen, die Annahme nationaler D-Visumanträge in den vom Gesetzgeber zugelassenen Fällen an externe Dienstleistungserbringer auszulagern, um dadurch mehr Anträge annehmen zu können. Ergänzend werden die Auslandsvertretungen bei der Bearbeitung von Visumanträgen seit diesem Jahr von einem neuen Referat im Auswärtigen Amt unterstützt und entlastet. Diese Aufgaben sollen im Laufe des Jahres 2021 an das neue Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten übergehen.


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