Bundesregierung bestätigt Rückgang des Ehegattennachzugs um ein Drittel


„2019 wurden 61.068 Visa zum Ehegattennachzug erteilt, bis zum 30. September 2020 waren es nach Angaben der Bundesregierung nur noch 29.866. Aufs Jahr hochgerechnet bedeutet das einen Rückgang um etwa ein Drittel (35 Prozent). Dieser Rückgang ist dramatisch, schließlich geht es um die Gewährleistung des Rechts auf Familienleben – ein Menschenrecht! Verzögerungen in den Botschaften infolge der Corona-Pandemie sind nachvollziehbar, die Bundesregierung muss jedoch alles tun, um hier wirksam gegenzusteuern, etwa durch eine verstärkte und beschleunigte Visumsbearbeitung in Deutschland“, erklärt Gökay Akbulut, migrationspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, zu einer Antwort der Bundesregierung (Staatssekretärin Antje Leendertse) vom 4. Dezember 2020 auf ihre schriftliche Frage. Akbulut weiter:

„Ich befürchte zudem, dass die Forderung nach Deutsch-Sprachnachweisen im Ausland als Bedingung des Ehegattennachzugs ein maßgeblicher Grund für den Rückgang des Ehegattennachzugs ist. Dieser Nachweis ist für viele Menschen an sich schon eine hohe Hürde. Dies gilt erst recht angesichts der zusätzlichen Beschränkungen des Sprachkursangebots und der Bewegungsfreiheit infolge der Corona-Pandemie. In vielen Ländern gibt es derzeit auch gar keine Möglichkeit, den von den Botschaften geforderten Sprachtest zu machen, Ende Oktober 2020 betraf dies nach Angaben der Bundesregierung 18 Länder.

Bislang weigert sich die Bundesregierung, in diesen Ländern grundsätzlich vom Sprachnachweis abzusehen. Stattdessen wird auf individuelle Härtefallprüfungen verwiesen, über die die Betroffenen von den Botschaften jedoch nicht oder nur unzureichend oder sogar falsch informiert werden. Das ist nicht akzeptabel. Das Auswärtige Amt muss jetzt schnell handeln, um das Menschenrecht auf Familienleben in der Praxis auch in Zeiten der Pandemie zu gewährleisten.“

Die Antwort der Bundesregierung finden Sie im Anhang.


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