Menschenrecht auf Familienleben muss auch in Pandemiezeiten gelten

„Ehepartner aus 18 Ländern können derzeit nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen nach Deutschland kommen, weil es in diesen Ländern coronabedingt keine Möglichkeit eines Sprachtests gibt, der beim Ehegattennachzug verlangt wird. Das betrifft unter anderem Ägypten, Albanien, den Iran, Libanon und Mexiko. Diese Situation ist untragbar und mit dem Recht auf Familienleben unvereinbar! Zudem ist es ein Widerspruch, Reiseerleichterungen für unverheiratete Paare vorzusehen – was ich begrüße -, von verheirateten Paaren aber zugleich Unmögliches zu verlangen“, erklärt Gökay Akbulut, migrationspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag zu Antworten der Bundesregierung auf ihre parlamentarische Anfragen zu Möglichkeiten des Nachweises einfacher Deutsch-Sprachkenntnisse als Voraussetzung des Ehegattennachzugs. Akbulut weiter:

„In 18 Ländern gibt es coronabedingt derzeit keine Möglichkeit, einen Sprachtest zu absolvieren, der von den Botschaften verlangt wird, bevor ein Visum zum Ehegattennachzug erteilt wird. Dennoch wird auch in diesen Ländern weiterhin grundsätzlich ein solcher Sprachnachweis verlangt. Notfalls sollen die Betroffenen in Nachbarländer reisen, um dort einen Sprachtest zu machen, lautet die zynische Empfehlung mancher Botschaften, selbst wenn dies eine gefährliche lange Reisen und Tausende Euro Kosten bedeutet. Das ist nicht nur empörend, sondern auch ein rechtswidriger Eingriff in das Recht auf Familienleben.

Das Auswärtige Amt muss die Botschaften dringend anweisen, in einer solchen Situation von unmöglich zu erbringenden Nachweisen abzusehen, damit die zwangsweise getrennten Eheleute schnell zusammen kommen können. Ohnehin müssen die Betroffenen nach ihrer Einreise in Deutschland einen verpflichtenden Integrationskurs besuchen, in dem sie weitaus schneller und besser die geforderten Sprachkenntnisse erlernen können.

Aufwändige und unsichere Einzelfallprüfungen sind keine angemessene Lösung. Ebenso wenig hilft ein langwieriges Verfahren zur Ermöglichung einer zertifizierten online-Sprachprüfung in ferner Zukunft. Die Botschaften könnten zur Not im Rahmen der Vorsprache zur Visumserteilung eine kurze Plausibilitätskontrolle vornehmen, ob einfache Deutschkenntnisse vorliegen. In der jetzigen Situation dürfen dabei nicht zu hohe Anforderungen gestellt werden.“



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