Gökay Akbulut

Keine Verrechtlichung menschenrechtswidriger EU-Asylpolitik – gegen ein Moria 2.0


Zur Vorstellung des neuen Migrations- und Asylpakts am Mittwoch durch Ursula von der Leyen, der Vorsitzenden der EU-Kommission, erklärt Gökay Akbulut, migrationspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag:

„Das, was die EU-Kommission hier als neue Lösung verkauft, hat viel von der alten Reform aber auch neue Aspekte, die menschenrechtlich überhaupt nicht tragbar sind, wie die Verrechtlichung der menschenrechtswidrigen Politik in den EU-Hotspots, was ein weiterer Verrat an den Menschenrechten und dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit ist.

Seit viereinhalb Jahren gibt es die Hotspots auf den griechischen Inseln, sie waren nie im Einklang mit Unions- und Menschenrechten. In der Nacht zum 9. September 2020 ist der EU-Hotspot Moria auf der griechischen Insel Lesbos abgebrannt. Auch wenn Moria kein Einzelfall ist, steht diese Lager doch symbolisch für das Scheitern der EU-Asylpolitik, seit Bestehen des EU-Türkei-Deals. Spätestens nach dem Brand müssten eigentlich alle begriffen haben, dass das europäische Hotspot-System gescheitert ist.

Es ist unfassbar, dass die Kommission nun vorschlägt, an den Elendslagern wie Moria oder Vial festzuhalten, komplette Asylverfahren im vermeintlichen Schnelldurchlauf an den Außengrenzen durchzuführen und die Kooperation mit autoritären Drittstaaten weiter auszubauen. Die geplanten Beschränkungen von Verfahrensrechten für bestimmte Personengruppen, wie es mit den Vorverfahren geplant ist, sind mit Menschenrechten nicht vereinbar. Auch Menschen in geschlossene Aufnahmezentren unterzubringen um nötigenfalls Abschiebungen durchzuführen ohne eine Prüfung im Einzelfall ist ein massiver Eingriff in Menschenrechte und in keiner Weise zu rechtfertigen. Das hat mit Rechtsstaatlichkeit nicht zu tun, das ist menschenfeindliche Abschottungspolitik.

An Absurdität kaum zu überbieten ist der perfide Vorschlag „Abschiebe-Patenschaften“ als Teil des obligatorischen Solidaritätsmechanismus zu etablieren.

Alle neuankommenden Schutzsuchenden müssen das Recht auf angemessene Versorgung und vor allem, ein faires Asylverfahren haben, in dem immer auch der Einzelfall geprüft wird. Das ist mit dem derzeitigen Hotspot-System und den Plänen der EU-Kommission unvereinbar.“


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