Upskirting als Sexualdelikt ins Strafgesetzbuch aufnehmen, Sexismus bekämpfen!


Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,

Wir sind uns alle einig, dass das sogenannte Upskirting, das unbefugte und heimliche Fotografieren unter den Rock, strafrechtlich geregelt werden muss! Es kann nicht sein, dass betroffene Frauen und leider oft auch minderjährige Mädchen von der Polizei abgewiesen werden, da kein Tatbestand greift.

Wir müssen diese Schutzlücke endlich schließen.

Wir als Linksfraktion haben von Anfang an gesagt, dass das Upskirting ein Sexualdelikt ist und auch in diesem Bereich des Strafgesetzbuchs geregelt werden muss.

Die Bundesregierung wollte den Straftatbestand zunächst im Bereich der Persönlichkeitsdelikte bei § 201a StGB verorten.

Betroffene Frauen und Expertinnen haben sich aber klar für eine Verortung in §184k des Strafgesetzbuchs ausgesprochen.

Denn: Upskirting ist sexuelle Belästigung und hat dementsprechend als Sexualdelikt zu gelten!

Genauso habe ich es auch in meiner letzten Rede zu diesem Thema gesagt.

Und offensichtlich hat die Koalition nicht nur mir, sondern auch den Expert*innen und Experten zugehört! Das ist sehr gut!

Die Koalition hat im letzten Moment noch einen Änderungsantrag vorgelegt, in dem sie fast eine 180 Grad Wende vollzieht und doch einen Gesetzentwurf vorlegt, der Upskirting im Bereich der Sexualstraftaten regeln soll.

Zwar haben wir beim Vorschlag der Koalition juristisch immer noch Bedenken, weil weiterhin nicht die Situation erfasst ist, in der unbefugte Nacktaufnahmen, von zum Beispiel duschenden Menschen, hergestellt werden.

Auch stellt die Formulierung „gegen Anblicke geschützt“ immer noch einen Widerspruch dar, deshalb haben wir diese Situation in unserem Änderungsantrag explizit erfasst.

Dennoch stimmen wir heute dem Gesetzentwurf zu, weil er das richtige Signal sendet und wir trotz unserer Bedenken dem Vorhaben überwiegend zustimmen.

Wir schulden es den tausenden betroffenen Frauen einen Strafbestand zu schaffen, der die Taten dort verortet wo sie auch hingehören, ins Sexualstrafrecht! Das wäre mit diesem Gesetzentwurf geschafft!

Unter #metoo haben Frauen* von ihren belastenden, aber leider auch alltäglichen Erfahrungen von Sexismus und sexualisierter Gewalt erzählt. Die Petition von Hanna Seidel hat weit über 100.000 Unterschriften erreicht.

Ich danke ihr und vor allem den zahlreichen Organisationen und Einzelpersonen, dass sie mit dem notwendigen Aktionismus nicht aufgehört haben, ihre Forderungen aufrechtzuerhalten.

 

Die Rede ging zu Protokoll


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