Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes: Integrations-Verhinderung à la Schwarz-Rot
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,
Wir debattieren heute über mehrere Gesetzentwürfe,
Unter anderem der Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes, der als ein so genannter „Beitrag zur Integration geflüchteter Menschen“ dienen soll aber neben geringen Verbesserungen erhebliche Einschränkungen bringt.
Es ist zynisch, dass sie in ihrem Gesetzentwurf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2012 zitieren!
Denn sie haben offensichtlich nicht verstanden, was das höchste Gericht dieses Landes damit sagen wollte:
Die in Art. 1 des GG garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren.
Das bedeutet auch, dass eine weitere Kürzung für Leistungsempfängerinnen und Empfänger nicht hinnehmbar ist und dennoch steht es so in ihrem Gesetzentwurf!
Sie schlagen unter anderem eine 10 prozentige Leistungskürzung bei Bewohnern in Gemeinschaftsunterkünften vor, weil Menschen da zusammenwohnen.
Diese Zwangsverpartnerung von Menschen, die sich nicht mal kennen, entbehrt jeder Logik. Oder finden sie gut ihr Duschgel mit ihrem Nachbarn zu teilen?
Sie sollten sich dafür schämen, dass sie denjenigen, die sowieso wenig bis gar keine Ressourcen haben und hier herkommen um endlich in Würde und Schutz zu leben auch noch den letzten Raum dafür wegnehmen!
Auch die SPD-Abgeordnete Daniela Kolbe sprach in der ersten Lesung dieses Gesetzes von einer Begründung, die „an den Haaren herbeigezogen sei“ – das sei aber einem politischen Kompromiss geschuldet. Ein Kompromiss auf Kosten der Grund- und Menschenrechte!!!
Ich sage: nicht mit uns!
Und das sage ich auch im Kontext des ganzen Migrationspakets. Was sie jetzt hier durchpeitschen wollen, entbehrt aller Grundsätze einer parlamentarischen Demokratie!
Wo bleiben eigentlich die Turbo Pakete der GROKO zu Wohnen, Rente und Umwelt, wo bleibt da das schnelle durchpeitschen? Da brauchen wir schnelle und gute Lösungen!
Wir fordern die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetz!
Für Schutzsuchende sollten die gleichen Regelungen gelten, wie für alle anderen Menschen. Die Linke will deshalb eine Überführung in das allgemeine System der sozialen Sicherung nach den Sozialgesetzbüchern. Herr Heinrich von der CDU hat in der ersten Lesung zu diesem Gesetzentwurf sogar eingeräumt, dass es der CDU hier darum geht nicht noch mehr Anreize zu schaffen.
Das ist perfide!
Dazu hat sich das Bundesverfassungsgericht ganz klar positioniert und ich zitiere:
„Migrationspolitische Erwägungen, die Leistungen an Asylbewerber und Flüchtlinge niedrig zu halten, um Anreize für Wanderungsbewegungen durch ein im internationalen Vergleich eventuell hohes Leistungsniveau zu vermeiden, können von vornherein kein Absenken des Leistungsstandards unter das physische und soziokulturelle Existenzminimum rechtfertigen.“
Genau das passiert aber mit ihrem Gesetzentwurf! Damit widersprechen sie dem Bundesverfassungsgericht!
Und in Bezug auf Anreize möchte ich hier nochmal wiederholen, was Experten in der Anhörung am Montag diese Woche gesagt haben. Es gibt keine Empirie dazu, dass Menschen aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen in Deutschland nach Deutschland kommen.
Ihre Begründung mit den so genannten Pull Faktoren können sie sich sparen! Mit der Linken ist dieser Verfassungsbruch nicht zu machen!