Der Global Compact for Migration – eine Chance Migration zu gestalten
Gerade in Zeiten, in denen der politische Diskurs sich sehr weit nach rechts verschoben hat, ist es wichtig Initiativen zu unterstützen, die dem etwas entgegensetzen. Der Global Compact for Migration (GCM) setzt sich maßgeblich dafür ein, dass Migrant*innen einen Anspruch auf dieselben allgemeinen Menschenrechte und Grundfreiheiten haben, die stets geachtet und gewährleistet werden müssen (Artikel 4). Dabei bezieht sich der GCM u.a. auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und den Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte und den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Diese Forderung sowie der Grundansatz des GCM einer Stärkung der Rechte von Migrant*innen sind zu unterstützen, denn Menschenrechte müssen für alle gleich und unteilbar gelten.
Visionen und Ziele des GCM
Gemeinsame Visionen und die Leitprinzipien werden zu Beginn des GCM skizziert, unter denen ein gemeinsames Verständnis geschaffen und eine umfangreiche Verantwortung gezeichnet werden soll. Der Entwurf enthält eine Reihe von Leitlinien sowie 23 konkrete Ziele, die Empfehlungen an die Staaten, sollten umgesetzt werden, sind aber nicht rechtlich bindend. Umsetzung rechtlich nicht bindend sein soll (Artikel). Vielmehr baut er auf den Verpflichtungen auf, auf die sich die Mitgliedstaaten in der New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten geeinigt haben. Ein maßgebliches Ziel soll sein, dass die Menschen in ihren eigenen Ländern in Sicherheit und Würde leben können. Zugleich soll es eine gemeinsame Verantwortung der Staaten für diejenigen geben, die ihr Land verlassen haben. Maßgabe soll ein gegenseitiges Vertrauen, Entschlossenheit und Solidarität der Staaten sein.
Leitprinzipien des Paktes sind dabei u.a. die Internationale Zusammenarbeit, Rechtsstaatlichkeit und ordnungsgemäße Verfahren, Menschenrechte aber auch Geschlechtersensibilität, das Kindeswohl und eine nachhaltige Entwicklung, dabei soll der Mensch im Mittelpunkt stehen (Artikel 15).
Instrument für transparente und internationale Zusammenarbeit
Der Pakt ist in Zeiten des Rechtsrucks ein positives Signal in Bezug auf Migration und daher ein zu unterstützendes Mittel um eine internationale Zusammenarbeit zu gestalten und zu stärken. Unterstützenswert ist unter anderem, dass durch die Erstellung korrekter und aufgeschlüsselter Daten eine Grundlage für eine Politikgestaltung geschaffen werden, die auf nachweisbaren Fakten beruht (Ziel 1). Weiterhin soll die faire und ethisch vertretbare Rekrutierung von Arbeitskräften gefördert und Bedingungen für eine menschenwürdige Arbeit geschaffen werden (Ziel 6). Migration soll zum Nutzen aller als Quelle des Wohlstands ausgestaltet werden (Leitprinzipien 8 und 9). Außerdem soll es eine konkrete Handhabe gegen Rassismus geben (Ziel 17) sowie Investitionen in Aus- und Weiterbildung und eine Erleichterung der gegenseitigen Anerkennung von Qualifikationen etc.. Das sind in Deutschland oft große Hindernisse für „gelingende Integration“.
Es ist wichtig, dass internationale Lösungen für Situationen in Ländern gefunden werden, die dazu führen, dass Menschen sie verlassen. Dabei müssen die Betroffenen unterstützt und ihre Rechte gestärkt werden. Linke Politik kann sich nicht von denen abkehren, die angesichts von globaler Ungleichheit, Kriegen, Klimawandel oder aus anderen Gründen ihr Land verlassen, unabhängig davon, ob sie dies erzwungenermaßen oder selbstbestimmt tun.
Hinsichtlich der Umsetzung des GCM wird darauf verwiesen, dass der Pakt – neben der Tatsache, dass er rechtlich nicht verbindlich sein soll – unter Berücksichtigung der unterschiedlichen nationalen Realitäten, Kapazitäten und Entwicklungsstufen und unter Beachtung der nationalen Politiken und Prioritäten umzusetzen sei. Die von manchen Seiten vorgebrachte Behauptung, die Souveränität der Staaten würde mit dem GCM eingeschränkt, ist somit nicht zutreffend.
Auch wenn der GCM insgesamt zu befürworten ist, ist u.a. der positive Bezug auf das Grenzmanagement, die Rolle von IOM und die mangelnde ernsthafte Fluchtursachenbekämpfung zu kritisieren.
Diesen Beitrag teilen:
Antrag Armut Asyl Aufnahmeersuche Baden-Württemberg BAMF Bildung Bundestag Corona Corona-Pandemie Deutschland Die Linke Die Linke Baden-Württemberg Diskriminierung Ehegattennachzug Einbürgerung Erdogan Fachkräfteeinwanderungsgesetz Familiennachzug Flüchtlinge Frauen Geflüchtete Griechenland Integration Integrationskurse Kinder Kleine Anfrage Kurden Kurdistan Linksfraktion im Bundestag Mannheim Migration Mündliche Frage Nordsyrien Pressemitteilung Rassismus Rede Rojava Schriftliche Frage Schutzsuchende Solidarität Staatsangehörigkeit Syrien Türkei Visum