Meine Fragen an die Bundesregierung
Mündliche Fragen zur Vereinbarung zwischen Griechenland und Deutschland
Mündliche Fragen für den Monat Oktober (1/10)
Wann gedenkt die Bundesregierung die Vereinbarung zwischen Griechenland und Deutschland, die seit dem 18. August 2018 wirksam ist, welche unter anderem eine konkrete Regelung zu Fällen von Familienzusammenführung nach der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 beinhaltet (vgl. meine schriftliche Frage 9/237 und 9/308), dem Bundestag zuzuleiten, und wann werden die Verhandlungen mit Italien bezüglich einer ähnlichen Vereinbarung voraussichtlich abgeschlossen sein?
Antwort der Bundesregierung
Die sogenannten Zurückweisungsabsprachen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat mit dem Innenministerium des Königreichs Spanien sowie mit dem griechischen Migrationsministerium stehen im unmittelbaren Zusammenhang mit den noch nicht abgeschlossenen Verhandlungen über eine ähnliche Absprache mit dem Innenministerium Italiens. Die Herausgabe der getroffenen Absprachen mit Spanien und Griechenland könnten insbesondere den Ausgang der Verhandlungen mit Italien beeinträchtigen. Daher sehen wir derzeit von einer Übersendung der Absprachen ab.
Die Unterzeichnung der bilateralen Rahmenabsprache des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat mit dem italienischen Innenministerium über ein gemeinsames Handeln zur Migrationssteuerung auf See und Eindämmung der Sekundärmigration, die auf Arbeitsebene bereits finalisiert wurde, hängt derzeit noch von der abschließenden politischen Zustimmung der italienischen Seite ab.
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