Bundesregierung drückt sich vor Klartext zu Israels Angriff
Mündliche Frage vom 25. Juni 2025
Die Antwort der Bundesregierung auf meine parlamentarische Frage zur völkerrechtlichen Grundlage des israelischen Angriffs auf den Iran ist ausweichend und inhaltlich ungenügend. Sie verweigert jede substanzielle Auseinandersetzung mit der zentralen Frage, ob die Voraussetzungen des Selbstverteidigungsrechts – insbesondere das Tatbestandsmerkmal eines unmittelbar bevorstehenden bewaffneten Angriffs – erfüllt waren. Dass Israel „grundsätzlich“ ein Selbstverteidigungsrecht zustehe, ist eine banale Selbstverständlichkeit, aber kein Ersatz für eine rechtliche Bewertung der militärischen Offensive. Völlig unbeantwortet bleibt zudem die Frage, auf welcher völkerrechtlichen Grundlage der Bundeskanzler das offen genannte Ziel eines Regimewechsels im Iran gutheißt – eine Haltung, die im Widerspruch zum Gewaltverbot der UN-Charta steht. Die pauschale Berufung auf die „deutsche Staatsräson“ ersetzt keine völkerrechtliche Argumentation, sondern dient hier offenbar der Verhinderung kritischer Nachfragen. Das ist eines Bundeskanzlers unwürdig und völkerrechtlich höchst bedenklich.
Frage:
„Auf welche völkerrechtliche Grundlage stützt der Bundeskanzler Friedrich Merz seine im ARD-Interview vom 17. Juni 2025 getroffene Einschätzung, Israel habe mit dem Angriff auf den Iran in der Nacht zum 13. Juni 2025 von seinem Recht auf Selbstverteidigung gemäß Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen Gebrauch gemacht – insbesondere im Hinblick auf das völkerrechtlich erforderliche Tatbestandsmerkmal eines unmittelbar bevorstehenden bewaffneten Angriffs –, und auf welcher völkerrechtlichen Grundlage befürwortet er darüber hinaus das von der israelischen Regierung offenbar verfolgte Kriegsziel eines Regimewechsels im Iran, wobei er in demselben Interview Syrien als „gutes Beispiel“ bezeichnete und den Angriff mit der Einschätzung verband, dadurch könne „der Frieden im Mittleren und Nahen Osten vielleicht sogar ein Stück näher rücken“ (vgl. www.tagesschau.de/multimedia/video/video-1477680.html)?“
Antwort:
Die Aussagen des Bundeskanzlers stehen für sich. Israel steht grundsätzlich das völkerrechtliche Selbstverteidigungsrecht zu. Die Sicherheit Israels ist Teil der deutschen Staatsräson.
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