Versäumte AGG-Reform: Bundesregierung bleibt konkrete Schritte schuldig

Internationale Menschenrechtsgremien kritisieren, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nur unzureichend vor Diskriminierung schützt und reformbedürftig ist. Das Deutsche Institut für Menschenrechte bemängelt, dass die Bundesregierung bisher kaum Schritte unternommen hat, um das AGG zu reformieren. Dabei ist dies im Koalitionsvertrag vorgesehen. Auf meine parlamentarische Frage antwortet die Bundesregierung nun, dass die Reform des AGG noch nicht umgesetzt wurde, da weiterhin interne Prüfungen laufen würden. Konkrete Schritte oder einen Zeitplan zur Schließung der bestehenden Schutzlücken gibt es jedoch nicht. Statt sich in der Migrationspolitik von rechten Kräften treiben zu lassen, sollte die Ampel endlich Maßnahmen einleiten, um die Interessen der von Diskriminierung betroffenen Menschen zu verteidigen!

 

Schriftliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut

(Monat August 2024, Arbeits-Nr. 24-08-0333)

Warum hat die Bundesregierung bisher die Empfehlungen internationaler Menschenrechtsgremien zur Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) nicht vollständig umgesetzt, trotz wiederholter Kritik von UN-Fachausschüssen, wie dem UN-Ausschuss für die Beseitigung jeder Form von rassistischer Diskriminierung und dem UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die eine umfassende Anpassung des AGG anmahnen, um den internationalen Menschenrechtsverträgen vollständig gerecht zu werden (vgl. www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/Publikationen/Information/Information_Das_Antidiskriminierungsrecht_in_der_Kritik_internationaler_Menschenrechtsgremien.pdf), und welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung, um die nach vertretener Auffassung bestehenden Schutzlücken im AGG zu schließen und den Rechtsschutz für die Betroffenen von Diskriminierung zu verbessern, insbesondere mit Blick auf Ausnahmetatbestände bei der Vermietung von Wohnraum und die sogenannte Kirchenklausel (bitte mit Hinweis auf einen Zeitplan, sofern vorhanden)?

 

Antwort der Bundesregierung

Die Bundesregierung setzt sich in Deutschland und weltweit für die Wahrung und Förderung der Menschenrechte ein, ist engagiertes Mitglied internationaler Menschenrechtsgremien und nimmt die Empfehlungen der Vertragsausschüsse der Vereinten Nationen sehr ernst. Die Bundesregierung berücksichtigt die an sie gerichteten Empfehlungen bei ihren internen Beratungen und Überlegungen.

Im Hinblick auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz führt das Bundesministerium der Justiz aktuell weitere Prüfungen durch. Nach Abschluss dieser Prüfungen wird über das weitere Vorgehen entschieden werden.



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