Partizipationsgesetz und AGG-Novellierung


Mündliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut

(Fragestunde vom 08.Februar 2023, Frage 35)

Wann möchte die Bundesregierung im Sinne des Koalitionsvertrages zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP initiativ werden, um ein Partizipationsgesetz vorzulegen, womit die Partizipation der Einwanderungsgesellschaft gestärkt werden soll, und wann wird das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) novelliert, um, wie ebenfalls im Koalitionsvertrag angekündigt, Schutzlücken zu schließen, den Rechtsschutz zu verbessern und den Anwendungsbereich auszuweiten?

 

Antwort der Bundesregierung

Zum Vorgehen bezüglich eines Bundespartizipationsgesetzes befindet sich die Bundesregierung in interner Abstimmung.

Bezüglich Ihrer Frage zur Novellierung des Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) kann ich Ihnen mitteilen, dass die Bundesregierung dieses Vorhaben vorbereitet.

Darüber hinaus möchte ich darauf verweisen, dass zur Stärkung der Unabhängigkeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes bereits im ersten Halbjahr 2022 das AGG geändert wurde und somit die Wahl einer Unabhängigen Beauftragten für Antidiskriminierung durch den Deutschen Bundestag ermöglicht wurde. Die Wahl von Frau Ferda Ataman erfolgte im Juli 2022.


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