Bessere Berücksichtigung häuslicher Gewalt in Umgangs- und Sorgeverfahren nötig!

Das Deutsche Institut für Menschenrechte kommt in der Analyse „Häusliche Gewalt im Umgangs- und Sorgerecht“ zu dem Schluss, dass die unzureichende Berücksichtigung häuslicher Gewalt in Umgangs- und Sorgeverfahren Änderungen der einzelnen materiell-rechtlichen Regelungen des Umgangs- und Sorgerechts sowie Anpassungen im Verfahrensrecht erforderlich macht. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu den Reformvorschlägen?

 

Schriftliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut

(Monat November 2023, Arbeits-Nr. 23-11-0476)

Durch welche konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung im Rahmen der Umsetzung des Koalitionsvorhabens, festgestellte häusliche Gewalt im Sorge- und Umgangsverfahren „zwingend zu berücksichtigen“, Familienrichterinnen und Familienrichter für Anhaltspunkte von Gewalt, deren Ermittlung sowie deren Einordnung weiter sensibilisieren (vgl. Antwort auf meine Schriftliche Frage vom Juli 2023, https://goekay-akbulut.de/2023/07/06/hat-die-bundesregierung-handlungsbedarf-zur-eltern-kind-entfremdung/) und wie positioniert die Bundesregierung sich zu den aktuellen Reformvorschlägen der Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt des Deutschen Instituts für Menschenrechte, die in der Analyse „Häusliche Gewalt im Umgangs- und Sorgerecht“ zu dem Schluss kommt, dass die unzureichende Berücksichtigung häuslicher Gewalt in Umgangs- und Sorgeverfahren Änderungen der einzelnen materiell-rechtlichen Regelungen des Umgangs- und Sorgerechts sowie Anpassungen im Verfahrensrecht erforderlich macht (vgl. https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuelles/detail/analyse-zu-haeuslicher-gewalt-luecken-im-umgangs-und-sorgerecht-rechtsreformen-dringend-noetig)?

 

Antwort der Bundesregierung

Im Koalitionsvertrag der 20. Legislaturperiode zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP wurde vereinbart, festgestellte häusliche Gewalt in Umgangsverfahren zwingend zu berücksichtigen. Die Beratungen der Bundesregierung zur Umsetzung dieses Vorhabens sind noch nicht abgeschlossen.

Die Bundesregierung hat die am 23. November 2023 veröffentlichte Analyse der Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt des Deutschen Instituts für Menschenrechte betreffend häusliche Gewalt im Umgangs- und Sorgerecht zur Kenntnis genommen und wird die Ergebnisse berücksichtigen.



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