
Situation der Betroffenen häuslicher Gewalt durch die bestehende Rechtslage nicht ausreichend berücksichtigt
Die Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt beim Deutschen Institut für Menschenrechte hat Umsetzungsempfehlungen ausgearbeitet. Demnach wird die Situation der Betroffenen häuslicher Gewalt durch die bestehende Rechtslage nicht ausreichend berücksichtigt. Eine gesetzgeberische Anpassungen ist erforderlich. Deshalb befrage ich die Bundesregierung dazu:
Mündliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut
(Fragestunde am 15.November 2023)
Inwiefern hat die Bundesregierung die Umsetzungsempfehlungen der Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt beim Deutschen Institut für Menschenrechte zu Artikel 59 Absatz 1 bis 3 der Istanbul-Konvention zur Kenntnis genommen (www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/Publikationen/Analyse_Studie/Analyse_Aufenthaltstitel_fuer_Betroffene_haeuslicher_Gewalt.pdf) und teilt die Bundesregierung die Auffassung der Berichterstattungsstelle, dass die Situation der Betroffenen häuslicher Gewalt durch die bestehende Rechtslage nicht ausreichend berücksichtigt wird und gesetzgeberische Anpassungen erforderlich sind, um die Bestimmungen der Konvention vollständig umzusetzen, insbesondere durch Einführung von zwei verlängerbaren Aufenthaltstiteln in § 25 des Aufenthaltsgesetzes aufgrund der persönlichen Situation von Betroffenen häuslicher Gewalt oder zur Mitwirkung im Ermittlungs- oder Strafverfahren?
Antwort der Bundesregierung
(steht aus)