Forschung und Aufklärung – Studienergebnisse zu Ideologie statt Kindeswohlorientierung in der Praxis von Familiengerichten und Jugendämtern
Die Studie „Familienrecht in Deutschland – Eine Bestandsaufnahme“ von Dr. Wolfgang Hammer zeigt eindeutig auf, dass ideologische antifeministische Narrative an Familiengerichten und in Jugendämtern Entscheidungen begünstigen. Viele Entscheidungen orientieren sich nicht am Kindeswohl und gefährden dieses sogar. Beispielsweise gibt es Entscheidungen in denen mit einer zu engen Mutter-Kind-Bindung argumentiert wird. Die Bundesregierung hat allerdings auf viele meiner Nachfragen zur Studie keine Erkenntnisse und hat auch in Zukunft nicht vor, Erkenntnisse in Erfahrung zu bringen. Das ist fahrlässig und trägt nicht gerade dazu bei, dass das Kindeswohl an Familiengerichten geschützt wird.
Pressemitteilung zur Antwort auf die Kleine Anfrage
Zeitungsartikel der taz zur Antwort auf die Kleine Anfrage
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