Pauschale Stigmatisierung ausländischer und binationaler Familien bei Vaterschaftsanerkennungen


Das Bundesjustizministerium hat einen Referentenentwurf für ein „Gesetz zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft“ veröffentlicht. Demnach sollen in Zukunft bei Vaterschaftsanerkennungen ausländische und binationale Familien pauschal stigmatisiert werden. Wenn zwischen den Eltern ein sogenanntes „Aufenthaltsrechtsgefälle“ besteht und beide nicht verheiratet sind, werden sie pauschal der Zustimmungspflicht der Ausländerbehörde zur Vaterschaftsanerkennung unterworfen. Dies kritisiert der Deutsche Juristinnenbund sehr ausführlich in seiner Stellungnahme. Ich befrage dazu die Bundesregierung:

 

Schriftliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut

(Monat Mai 2024, Arbeits-Nr. 24-05-0501)

Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Kritik des Deutschen Juristinnenbundes (vgl. https://www.djb.de/presse/stellungnahmen/detail/st24-19), dass der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz für ein „Gesetz zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft“ eine unverhältnismäßige pauschale Stigmatisierung ausländischer und binationaler Familien und Ungleichbehandlung nichtehelicher Elternschaften darstellt, indem ein nicht gerechtfertigtes Misstrauen gegenüber allen Familien zum Ausdruck gebracht wird, in denen zwischen der Mutter und dem Anerkennenden ein vom Referentenentwurf so genanntes „Aufenthaltsrechtsgefälle“ besteht und beide nicht verheiratet sind und sie pauschal der Zustimmungspflicht der Ausländerbehörde zur Vaterschaftsanerkennung unterworfen werden, und inwieweit würde eine entsprechende Regelung dem Willkürverbot widersprechen, weil es keine belastbare Datengrundlage zu Fällen missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen gibt?

Antwort der Bundesregierung

Die Bundesregierung positioniert sich nicht zu einzelnen Stellungnahmen zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft.

Die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder und die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder haben schon vor drei Jahren festgestellt, dass die bisherige Regelung aus ihrer Sicht nicht effektiv genug ist. Um missbräuchliche Anerkennungen der Vaterschaft zu verhindern, ist ein präventiver Regelungsansatz erforderlich. Diesen sieht der Referentenentwurf vor. Der Referentenentwurf ist verfassungsgemäß und hält insbesondere auch die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Vorgaben ein. Er verlagert die bisher bei den unterschiedlichen Beurkundungsstellen liegende Prüfung, ob eine Missbräuchlichkeit der Anerkennung bestehen kann und deshalb die Ausländerbehörde zur Prüfung beteiligt werden muss, ganz auf die Ausländerbehörden, die schon bisher für die Missbrauchsfeststellung zuständig waren. Das Zustimmungsverfahren ersetzt das bisherige Aussetzungsverfahren und ist nur erforderlich, wenn die Voraussetzungen des § 85a Absatz 1 des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet erfüllt sind.


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