Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt


Es muss sichergestellt werden, dass vulnerable Gruppen, wie z. B. geflüchtete Frauen bei der Unterbringung in Frauenhäusern nicht benachteiligt werden! Dazu befrage ich die Bundesregierung:

 

Mündliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut
(Fragestunde am 5.Juni 2024)

Durch welche Maßnahmen möchte die Bundesregierung die Bedarfe von vulnerablen Gruppen, wie z. B. geflüchteten Frauen berücksichtigen (Festlegung im Koalitionsvertrag zwischen SPD/BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf, S. 91), so dass diese gegenüber anderen Frauen bei der Unterbringung in Schutzeinrichtungen für Frauen (Frauenhäusern) nicht benachteiligt werden, und soll dies durch eine bundesgesetzliche Regelung erfolgen, und wenn ja, welche?

 

Antwort der Bundesregierung

Ekin Deligöz, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

Frau Präsidentin! Liebe Kollegin Akbulut, Sie haben wahrscheinlich heute auch im Ausschuss zu diesem Thema bereits die Unterrichtung von meinem Kollegen Sven Lehmann mitbekommen. Wir sind tatsächlich dabei, ein Gewalthilfegesetz zu schreiben. Dazu gehört, dass wir mit Bund, Ländern, Kommunen und den Trägern zusammen eine Vereinbarung treffen müssen. Am Ende wird die Umsetzung vor Ort in den Kommunen sein, unterstützt durch die Länder.

Aber was auch immer wir machen: Ich bin der Meinung, dass jede gewaltbetroffene Frau diskriminierungsfrei bundesweit Unterstützung finden muss. Dazu gehören auch unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus besonders vulnerable Gruppen wie geflüchtete Frauen, Frauen mit Behinderung, queere Menschen, die davon betroffen sein können. Wir sollten den Anspruch, diesen Gruppen Unterstützung zu geben, nicht herabsetzen. Im Fall von Gewalt sollte jede Frau Unterstützung erhalten.

Nachfrage:

Gökay Akbulut (Die Linke):

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. – Ihre Regierungszeit läuft ja in etwa einem Jahr aus. Es gibt auf internationaler Ebene – von den Vereinten Nationen, aber auch von Amnesty International – sehr viel Kritik an der nach wie vor unzureichenden Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland.

Daher noch einmal die Frage: Welche Maßnahmen plant die Regierung, die dafür sorgen, dass die von Partnerschaftsgewalt betroffenen Frauen ohne oder mit befristetem Aufenthaltstitel beim Zugang zu Schutz und Beratung nicht benachteiligt werden?

Antwort auf die Nachfrage:

Ekin Deligöz, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

Frau Präsidentin! Frau Kollegin, vielen Dank für diese Frage. – Ich selbst vertrete die Bundesregierung bei den Verhandlungen sowohl bei der UN als auch auf der EU-Ebene. Seitdem diese Kritik geäußert wurde, ist in diesem Land vieles geschehen; das wissen Sie auch. Es gibt die Berichterstattungsstelle beim Deutschen Institut für Menschenrechte. Wir arbeiten an einem nationalen Aktionsplan. Wir versuchen, die verschiedenen Ministerien in einem gemeinsamen Gewaltschutzkonzept zusammenzubringen. Dazu werden die Innenministerin und meine Ministerin diese Woche noch neue Zahlen präsentieren.

Wir arbeiten mit Bund, Ländern und Kommunen an einem Gewaltschutzgesetz – das kann die Bundesregierung nicht allein umsetzen; wir brauchen dazu die Länder –, und wir werden sicherlich auch über die Finanzstrukturen neu beraten und verhandeln müssen.

Wir sind auch beim runden Tisch, an dem auch die Träger und die kommunalen Verbände sitzen, einen großen Schritt weitergekommen. Es gibt diverse Erklärungen von Landesministern bzw. Landesministerinnen dazu. Von daher bin ich zuversichtlich, dass wir das am Ende auch werden umsetzen können.


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