Steuerhinterziehung bekämpfen!


„Die Regeln der OECD zum Austausch von Kontoinformationen gelten als Meilenstein im Kampf gegen weltweite Steuerhinterziehung. Seit 2014 haben sich 100 Staaten verpflichtet, Informationen über Name und Guthaben von Kontoinhabern untereinander automatisch auszutauschen. Damit soll ein weit verbreitetes Steuerschlupfloch geschlossen werden, für das lange Zeit die Schweiz als Negativbeispiel stand. Ausländer, die dort ihr Geld anlegten, konnten lange sicher sein, dass ihr heimischer Fiskus davon nichts erfährt. Den Wohnsitzländern der Anleger entgingen so Milliarden an Steuereinnahmen.“ Besonders auffällig war, dass die Türkei jahrelang eine Teilnahme am Austausch hinausgezögert hat. (Quelle: Tagessschau-Artikel zu meiner damaligen Befragung der Bundesregierung) Deshalb begann der Datenaustausch mit der Türkei erst mit den Daten von 2019. (Quelle: Antwort auf meine Schriftliche Frage Nr. 8 im Oktober 2021)

Ich befrage die Bundesregierung, um herauszufinden was die Ergebnisse aus dem bisherigen Austausch von Kontoinformationen waren:

 

Mündliche Fragen der Abgeordneten Gökay Akbulut
(Fragestunde am 10.April 2024)

1. Zu wie vielen Kontoinhabern in der Türkei, die in Deutschland steuerlich ansässig sind, gab es im Rahmen der Teilnahme an dem automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten nach dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG) einen Datenaustausch mit türkischen Behörden seit der Einführung des Gesetzes, und zu wie vielen Ermittlungsverfahren hat dies bisher geführt (bitte nach Jahren auflisten)?

 

2. Zu wie vielen Kontoinhabern in Partnerstaaten, die in Deutschland steuerlich ansässig sind, gab es im Rahmen der Teilnahme an dem automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten nach dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG) einen Datenaustausch mit Behörden der Partnerstaaten seit der Einführung des Gesetzes, und zu wie vielen Ermittlungsverfahren hat dies bisher geführt (bitte nach Jahren auflisten)?

 

Antworten der Bundesregierung

1. Im Hinblick auf die Vertraulichkeitsvorschriften nach der Mehrseitigen Vereinbarung über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten bzw. dem Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen, die die zwischenstaatliche Rechtsgrundlage für den Finanzkonteninformationsaustausch mit der Türkei bilden, können keine konkreten Zahlen zu ausgetauschten Informationen bekannt gegeben werden. Da es sich um eine öffentliche Sitzung handelt, würde die Beantwortung Ihrer Frage einer Veröffentlichung der Informationen gleichkommen. Dies ist nach den genannten Vereinbarungen nur im Einvernehmen mit dem jeweils betroffenen Staat möglich. In der Kürze der Zeit konnte keine Zustimmung der Türkei eingeholt werden. Ich kann Ihnen daher lediglich anbieten, die Türkei um Zustimmung zu ersuchen, die Informationen herausgeben zu dürfen, und Ihre Frage in der Folge schriftlich zu beantworten.

Was ich Ihnen mitteilen kann, da es sich aus öffentlich zugänglichen Dokumenten ergibt, ist, dass in der Türkei im Jahr 2021 knapp 6,2 Millionen Datensätze zu im Ausland ansässigen Kontoinhabern gemeldet und diese Informationen mit damals 68 Partnerstaaten ausgetauscht wurden.

Inwieweit die aus der Türkei erhaltenen Finanzkonteninformationen im Inland zur Einleitung von Ermittlungs-verfahren geführt haben, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Die Verfolgung von Steuerstraftaten obliegt den Ländern. Die Landesfinanzbehörden führen Verfahren des Steuerstraf- und Ordnungswidrigkeitenrechts auf der Grundlage der Artikel 83 und 84 des Grundgesetzes als eigene Angelegenheit durch.

-> Wir warten nun auf die schriftliche Antwort mit den Informationen zum Datentransfer mit der Türkei. Die schriftliche Antwort wird hier veröffentlicht, sobald sie eintrifft.

 

2. Seit Einführung des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes wurden insgesamt knapp 55,8 Millionen Datensätze aus Partnerstaaten entgegengenommen. Das Bundeszentralamt für Steuern führt keine Erhebungen zur Anzahl der vom Informationsaustausch betroffenen Kontoinhaber durch. Die dortigen Statistiken beziehen sich jeweils auf die Zahl der ausgetauschten Datensätze, wobei ein Datensatz jeweils einem Finanzkonto entspricht. Es ist sowohl möglich, dass ein Finanzkonto mehrere Inhaber hat, als auch dass eine Person über mehrere Finanzkonten im Ausland verfügt.

Die entsprechenden Zahlen lauten wie folgt:
Für den Meldezeitraum 2016: 1.713.802
Für den Meldezeitraum 2017: 5.436.392
Für den Meldezeitraum 2018: 6.761.998
Für den Meldezeitraum 2019: 9.416.759
Für den Meldezeitraum 2020: 9.884.382
Für den Meldezeitraum 2021: 11.008.071
Für den Meldezeitraum 2022: 11.535.148

Für 2023 kann noch keine Aussage getroffen werden, da diese Informationen erst im September dieses Jahres ausgetauscht werden.

Bezüglich Ihrer Frage nach den eingeleiteten Ermittlungsverfahren, weise ich darauf hin, dass die Verfolgung von Steuerstraftaten den Ländern obliegt. Die Landesfinanzbehörden führen Verfahren des Steuerstraf- und Ordnungswidrigkeitenrechts auf der Grundlage der Artikel 83 und 84 des Grundgesetzes als eigene Angelegenheit durch. Inwieweit die aus dem Ausland erhaltenen Finanzkonteninformationen dort zur Einleitung von Ermittlungsverfahren geführt haben, ist der Bundesregierung daher nicht bekannt.


Weitere Beiträge: