Kriegsverbrechen der Türkei in Rojava verurteilen und Konsequenzen ziehen!


Ich habe den Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages beauftragt zu prüfen, inwieweit die türkischen Militärangriffe auf die zivile Infrastruktur Nord- und Ostsyriens als Kriegsverbrechen zu werten sind. Das Ergebnis der Ausarbeitung ist eindeutig. Die Bundesregierung schaut jedoch weg und vermeidet eine Verurteilung der Kriegsverbrechen des NATO-Partners Türkei:

 

Mündliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut
(Fragestunde am 20.März 2024)

Inwieweit sieht die Bundesregierung in den türkischen Militärangriffen, u. a. mit Kampfflugzeugen und Drohnen, auf die zivile Infrastruktur Nord- und Ostsyriens – insbesondere in der Zerstörung des Kobane Medical Centers, einer zivilen medizinischen Einrichtung – unter Berücksichtigung der Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags WD 2 – 3000 – 010/24 (https://goekay-akbulut.de/wp-content/uploads/WD-2-010-24_Kriegsverbrechen-in-Nordsyrien.pdf) Kriegsverbrechen, und welche Konsequenzen zieht sie daraus insbesondere mit Blick auf Waffenlieferungen (inklusive einzelner Bestandteile für Waffen) an die Türkei?

 

Antwort der Bundesregierung

Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage Nr. 49 vom 04.01.2024 (Bundestagsdrucksache Nr. 20/10022 vom 12.01.2024) und die darin getroffenen Einschätzungen wird verwiesen.

Zum in der Fragestellung genannten Angriff auf das Kobane Medical Centre liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor.

Unabhängig davon gilt, dass die Bundesregierung eine restriktive Rüstungsexportkontrollpolitik verfolgt. Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen.

 

 

Hinweis:
Das Foto ist vom Kommunalinfo Mannheim.


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