Partizipationsgesetz und Diversity-Strategie nicht vergessen!
Menschen mit Migrationsgeschichte sind in der Bundesverwaltung unterrepräsentiert. Sie müssen bei der Personalplanung besser berücksichtigt und bei Stellenausschreibungen besonders angesprochen werden. Ihre Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen muss gestärkt werden. Dazu bedarf es verbindlicher Regeln. Obwohl die Bundesregierung ein solches Partizipationsgesetz in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt hatte, wurde bislang nur die Ressortzuständigkeit geklärt, wie sie auf meine parlamentarische Frage hin erklärt. Das ist deutlich zu wenig! Anstatt sich in der Migrationspolitik von einem Friedrich Merz vor sich hertreiben zu lassen, sollte die Ampel die Belange der Betroffenen in den Fokus nehmen.
Schriftliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut
(Monat Januar 2024, Arbeits-Nr.: 24-01-0329)
Wie ist der Sachstand bei der Erarbeitung des im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP angekündigten Partizipationsgesetzes, und inwieweit wurde bislang die ebenfalls im Koalitionsvertrag angekündigte Diversity-Strategie für einen Kulturwandel in der Bundesverwaltung und in den Unternehmen mit Bundesbeteiligung „mit konkreten Fördermaßnahmen, Zielvorgaben und Maßnahmen“ umgesetzt (vgl. S. 94 des Koalitionsvertrages, www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf)?
Antwort der Bundesregierung
Die Willensbildung innerhalb der Bundesregierung, welche konkreten Inhalte der Entwurf eines Partizipationsgesetz haben wird, findet derzeit statt. Die Federführung für das Vorhaben hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) übernommen. Über den Eingang eines Entwurfs in das parlamentarische Verfahren kann die Bundesregierung daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Antwort geben.
Die Inhalte der Diversity-Strategie werden derzeit von einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe unter der Koordinierung von der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und dem BMI erarbeitet. Ziel ist es im Wege eines Kabinettsbeschlusses eine Selbstverpflichtung der Ressorts bis Ende 2024 zu erreichen. Die Maßnahmen sollen v. a. die Bereiche Organisationsentwicklung, Personalentwicklung, Personalgewinnung und Antidiskriminierung betreffen.
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