Das Ausländerzentralregister – eine Datensammlung außer Kontrolle


Schriftliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut

(Monat Februar 2022, Arbeits-Nr. 2/3)

Hat die Bundesregierung Kenntnis von den Ergebnissen der am 13. Januar 2022 veröffentlichten Studie „Das Ausländerzentralregister – eine Datensammlung außer Kontrolle“ der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF), die zu dem Schluss kommt, dass zu viele Behörden ohne zureichende Kontrolle auf zu viele Daten des Ausländerzentralregisters (AZR) für zu unterschiedliche Zwecke zugreifen können, und die ein von der GFF in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten von Prof. Matthias Bäcker von der Johannes Gutenberg-Universität Mainz ergänzt, wonach das AZR das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, das Diskriminierungsverbot sowie grundlegende europarechtliche Datenschutzstandards verletzt, und beabsichtigt die Bundesregierung nunmehr initiativ zu werden, um das AZR aufzulösen oder zumindest verfassungs- und europarechtskonform auszugestalten?

Antwort der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat Kenntnis von der genannten Studie sowie dem von Prof. Dr. Matthias Bäcker verfassten Rechtsgutachten im Auftrag der Gesellschaft für Freiheitsrechte e. V. Dieses kommt zu dem Ergebnis, dass gegen die Grundkonzeption des Ausländerzentralregisters (AZR) für Zwecke der Migrationsverwaltung keine unions- oder verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen. Soweit das Gutachten zu dem Ergebnis kommt, einzelne Rechtsgrundlagen im AZR seien u. a. zu unbestimmt oder zu weit gefasst, wird die Bundesregierung dies in dieser Legislaturperiode im Einzelnen erneut überprüfen.


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