Befragung der Bundesregierung zur Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“


Mündliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut

(Fragestunde am 26. Januar 2022, Frage Nr. 32, schriftlich beantwortet)

Sind alle rechtlichen Fragen für die Veröffentlichung der Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ geklärt und wann wird diese durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) veröffentlicht? (Quelle: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/aktueller-stand-der-studie-kindeswohl-und-umgangsrecht–176860)

 

Antwort der Bundesregierung

Am 22. Februar 2021 ist beim BMFSFJ ein Bescheid des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) zur Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ eingegangen. Der Bescheid des BfDI untersagt die Nutzung der Erkenntnisse aus den Daten, die zur Durchführung der Studie erhoben wurden. Dies betrifft aktuell insbesondere die Finalisierung der Studie und die Veröffentlichung der Studienergebnisse.

Das BMFSFJ bedauert dies, da BMFSFJ sich von der Studie wichtige Erkenntnisse sowie Impulse für die weitere evidenzbasierte Politikgestaltung erhofft.

Das Forschungsinteresse, die Wünsche, Sorgen und Bedürfnisse von Kindern in das Zentrum der Untersuchung zu stellen (der sogenannte „kindzentrierte“ Ansatz) ist für das BMFSFJ weiterhin von zentraler Bedeutung. Das BMFSFJ hält deshalb an der Finalisierung der Studie fest und hat am 18. März 2021 gegen den Bescheid des BfDI Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln eingelegt.

Dieses Gerichtsverfahren läuft noch; wann mit einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts zu rechnen ist, ist derzeit nicht absehbar.


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