Grundrechte 2.0 – Wie kann ein modernes Grundgesetz aussehen, das Grundrechte nicht an Staatsbürgerschaften knüpft?


Gemeinsames Fachgespräch 22. März 2021 // 17:00 Uhr // Online

Grundrechte 2.0 – Wie kann ein modernes Grundgesetz aussehen, das Grundrechte nicht an Staatsbürgerschaften knüpft?

 

Das Grundgesetz macht bei einigen Grundrechten eine Unterscheidung zwischen Menschen mit und Menschen ohne deutscher Staatsangehörigkeit. Grundrechte, wie die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, die Freizügigkeit und die Berufsfreiheit werden dem Wortlaut nach nur Deutschen zugesprochen. Über 10 Mio. Menschen mit Migrationsgeschichte und Geflüchtete, die dauerhaft in Deutschland leben, aber die deutsche Staatsbürgerschaft nicht besitzen, unterfallen nicht diesem speziellen Grundrechtsschutz. Die Unterscheidung von sog. „Deutschenrechten“ und Menschenrechten schafft eine problematische Hierarchisierung von Grundrechtsträger*innen.

 

Über die zivilgesellschaftlichen Forderungen, die Verfassung an die Lebensrealität unserer Gesellschaft anzupassen und die rechtlichen Möglichkeiten das Grundgesetz dahingehend zu modernisieren, sowie konkrete parlamentarische Initiativen (Bundestagsdrucksache 19/5860) möchten wir mit euch/Ihnen und unseren Gästen sprechen:

 

Prof. Dr. Angelika Siehr, LL.M.

Lehrstuhl für öffentliches Recht, Völkerrecht, Rechtsphilosophie und Bildungsrecht, Autorin: „Die Deutschenrechte des Grundgesetzes – Bürgerrechte im Spannungsfeld von Menschenrechtsidee und Staatsmitgliedschaft“

 

Bafta Sarbo

Sprecherin und Mitglied im Vorstand der Initiative Schwarze Menschen in Deutschland e. V., aus Berlin

 

Prof. Dr. Tarik Tabbara, LL.M.

Professur für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Sicherheitsrecht

 

Wir freuen uns sehr über ihre/eure Teilnahme. Melden Sie sich bitte mit einer kurze Mail an unter goekay.akbulut@bundestag.de, um den Link zur Veranstaltung zu erhalten.

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