Meine Frage an die Bundesregierung


Mündliche Frage zu den 25 Millionen Euro Hilfsgeldern für Unterkünften in Nordwestsyrien

Mündliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut für den Monat Februar 2021 (schriftlich beantwortet)

(Monat 2 2021, Arbeits-Nr. 73)

Frage für den Monat Februar

Inwieweit kann die Bundesregierung ausschließen, dass Teile von den 25 Millionen Euro Hilfsgeldern, die die Bundesregierung an den UNHCR zur Verbesserung von Unterkünften in Nordwestsyrien überwiesen hat (siehe Antwort der Bundesregierung auf meine Frage mit der Nr. 89 in der Fragestunde im Deutschen Bundestag am 10.02.2021) an den Türkischen Roten Halbmond, der aufgrund einer Korruptionsaffäre hochumstritten ist (siehe: https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/bundesregierung-ueberweist-25-millionen-ueber-umwege-an-den-erdogan-clan-li.6048), oder an die dort sehr aktive und in Deutschland, u.a. aufgrund einer Spende an die Hamas (siehe: https://taz.de/Verbot-der-Hilfsorganisation-IHH/! 5139178/), verbotene Organisation IHH geflossen sind (bitte konkret nach einzelnen Organisationen aufschlüsseln)?

Antwort der Bundesregierung

Der Türkische Rote Halbmond (TRH) ist kein Umsetzungspartner im Rahmen des von der Bundesregierung geförderten Projekts zur Verbesserung von Unterkünften für Binnenvertriebene in Nordwestsyrien. Das Projekt setzt das Hochkommissariat für Flüchtlinge der Vereinten Nationen (UNHCR) um. Eine Weiterleitung dieser Mittel von UNHCR an den TRH zur Umsetzung von Projektmaßnahmen erfolgt nicht.

Die Organisation „IHH Deutschland“ ist in Deutschland verboten und kein Projektpartner des UNHCR. Die Bundesregierung stellt der „IHH Deutschland“ weder direkt noch indirekt über andere Partnerorganisationen Mittel zur Umsetzung von Hilfsprojekten zur Verfügung und hat dies auch in der Vergangenheit nicht getan.

Darüber hinaus wird auf die Antwort von Staatsminister Michael Roth auf die Frage Nr. 89 vom 10. Februar 2021 (Plenarprotokoll 19/208) verwiesen.


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