Meine Frage an die Bundesregierung
Mündliche Frage zur Neuregelung bei Corona-Finanzhilfen für Integrations- und Berufssprachkurse
Mündliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut für den Monat Januar 2021 (schriftlich beantwortet)
(Monat 1 2021, Arbeits-Nr. 29)
Frage für den Monat Januar
Wie begründet die Bundesregierung die über den Jahreswechsel erfolgte Neuregelung bei Corona-Finanzhilfen für Integrations- und Berufssprachkurse (siehe https://migazin.de/2021/01/21/gekniffen/ und welche Maßnahmen wird sie ergreifen, damit die in dem genannten Artikel beschriebenen Folgen einer existenziellen wirtschaftlichen Notlage insbesondere für Träger, die sich um noch nicht alphabetisierte Menschen kümmern, nicht eintreten?
Antwort der Bundesregierung
Um auch in der aktuellen Situation das Angebot an Integrations- und Berufssprachkursen bestmöglich aufrecht erhalten zu können, wurden verschiedene pandemiekonforme und zielgruppengerechte Kursformate entwickelt. Ihre Durchführung wird durch eine Pandemie-Zulage (iHv 1.500 Euro pro 100 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten) zusätzlich gefördert. Wo das nicht möglich ist, bietet das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz ein temporäres
Auffangnetz. Es schützt soziale Dienstleister und sichert die soziale Infrastruktur während der Corona-Pandemie. Zum 1. Januar 2021 hat der Gesetzgeber durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz die Anspruchsvoraussetzungen lediglich konkretisiert, auch um gleichwertige alternative Formen der Leistungserbringung zu befördern. Danach müssen soziale Dienstleister durch Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz in ihrer Leistungserbringung tatsächlich beeinträchtigt sein. Anders als im zitierten Artikel dargestellt, bedeutet dies für Träger von Integrations- und
Berufssprachkursen, dass sie im Antrag bestätigen, ihre Angebote nicht oder nicht gleichwertig alternativ erbringen zu können. Die Hilfen werden dann wie gewohnt ausgezahlt.
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